Präambel VO (EU) 2020/2086

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 62 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstaben a und b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/532 der Kommission(2) enthält unter anderem bestimmte Abweichungen von der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission(3) in Bezug auf bestimmte Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik.
(2)
Bestimmte Elemente der Kontrollen durch Monitoring, die gemäß Artikel 40a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 durchgeführt werden, erfordern Besuche vor Ort. Aufgrund der Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden, können die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 diese Kontrollen allerdings möglicherweise nicht gemäß dem genannten Artikel durchführen. Daher sollte eine Abweichung von einigen Bestimmungen des genannten Artikels vorgesehen werden.
(3)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/532 sollte daher entsprechend geändert werden.
(4)
Da die vorliegende Verordnung eine weitere Abweichung von der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 für das Antragsjahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie vorsieht, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und rückwirkend ab dem selben Datum gelten wie die Durchführungsverordnung (EU) 2020/532.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Direktzahlungen und des Ausschusses für die Entwicklung des ländlichen Raums —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.

(2)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/532 der Kommission vom 16. April 2020 zur Abweichung von den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 809/2014, (EU) Nr. 180/2014, (EU) Nr. 181/2014, (EU) 2017/892, (EU) 2016/1150, (EU) 2018/274, (EU) 2017/39, (EU) 2015/1368 und (EU) 2016/1240 in Bezug auf bestimmte Verwaltungskontrollen und Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für das Jahr 2020 (ABl. L 119 vom 17.4.2020, S. 3).

(3)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance (ABl. L 227 vom 31.7.2014, S. 69).

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