ANHANG II VO (EU) 2020/2151

Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Feuchttücher

1.
Verpackungen von Feuchttüchern (d. h. getränkte Tücher für Körper- oder Haushaltspflege) mit einer Oberfläche von 10 cm2 oder mehr sind mit folgendem Aufdruck zu versehen:

Hinweis::
Der schwarze Rahmen um das Piktogramm ist nicht Teil der Kennzeichnung. Er dient lediglich dazu, den dünnen weißen Rand der Kennzeichnung vom weißen Hintergrund abzuheben.

Abweichend von Satz 1 kann die Kennzeichnung auf Verpackungen von Feuchttüchern, die vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, als Aufkleber angebracht werden.

2.
Die Kennzeichnung muss den in dieser Nummer festgelegten Anforderungen entsprechen.

a)
Position der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung ist horizontal auf der äußeren Vorder- oder Oberseite der Verpackung anzubringen, je nachdem, welche Fläche besser sichtbar ist.

Ist das Anbringen der vollständigen Kennzeichnung in ihrer Mindestgröße auf der äußeren Vorder- oder Oberseite der Verpackung nicht möglich, kann sie sich über zwei Seiten der Verpackung erstrecken, d. h. vorne und oben oder vorne und seitlich, je nachdem, welche Fläche besser sichtbar ist.

Ist es aufgrund der Form oder Größe der Verpackung nicht möglich, die Kennzeichnung horizontal anzubringen, kann sie um 90° gedreht und vertikal angebracht werden.

Die Felder der Kennzeichnung dürfen nicht voneinander getrennt werden.

Durch das Öffnen der Verpackung entsprechend den etwaigen Anweisungen darf die Kennzeichnung nicht beschädigt oder unkenntlich gemacht werden.

b)
Größe der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung besteht aus einem roten und einem blauen Feld gleicher Größe, die nebeneinander angeordnet sind, und einem unterhalb dieser beiden Felder angeordneten rechteckigen schwarzen Feld mit dem Informationstext „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF” . Höhe und Länge der Kennzeichnung stehen im Verhältnis 1:2.

Ist die Fläche der äußeren Vorder- oder Oberseite der Verpackung, auf der die Kennzeichnung angebracht ist, kleiner als 65 cm2, beträgt die Mindestgröße der Kennzeichnung 1,4 cm × 2,8 cm (3,92 cm2). In allen anderen Fällen muss die Kennzeichnung mindestens 6 % der Fläche einnehmen, auf der sie angebracht ist. Die maximal vorgeschriebene Größe der Kennzeichnung beträgt 3 cm × 6 cm (18 cm2).

c)
Grafische Gestaltung der Kennzeichnung

Die grafische Gestaltung der Kennzeichnung darf nicht durch Hinzufügen anderer Effekte, Farbanpassungen, Bearbeitungen oder Vergrößerung des Hintergrunds verändert werden. Die Kennzeichnung ist mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi abzubilden, wenn sie in Originalgröße gedruckt wird. Die Kennzeichnung ist mit einem dünnen weißen Rand zu versehen.

Der Informationstext „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF” ist in Großbuchstaben und in der Schriftart Helvetica Bold anzubringen. Die Schriftgröße beträgt mindestens 5 Punkt und höchstens 14 Punkt.

Wird der Informationstext in eine oder mehrere weitere Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzt, ist der übersetzte Informationstext entweder direkt unterhalb der Kennzeichnung oder im rechteckigen schwarzen Feld unter der ersten Sprache anzubringen und muss in beiden Fällen deutlich sichtbar sein. In Ausnahmefällen kann aufgrund von Platzmangel auf der äußeren Vorder- oder Oberseite der Verpackung der in eine oder mehrere weitere Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzte Informationstext an einer anderen Stelle der Verpackung, jedoch so nah wie möglich an der Kennzeichnung und deutlich sichtbar angebracht werden. Der übersetzte Informationstext ist in Großbuchstaben und in der Schriftart Helvetica Bold anzubringen. Die Schriftgröße beträgt mindestens 5 Punkt und höchstens 14 Punkt. Wird der Informationstext in weiteren Sprachen im rechteckigen schwarzen Feld angebracht, sind Abweichungen von der maximal vorgeschriebenen Größe der Kennzeichnung möglich.

Es sind Farben mit folgenden Farbcodes zu verwenden:

Weiß: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 0

Schwarz: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 100

Rot: C = 0/M = 90/Y = 60/K = 0

Blau: C = 60/M = 0/Y = 0/K = 0

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.