ANHANG IV VO (EU) 2020/2151

Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Getränkebecher

1.
Getränkebecher, die teilweise aus Kunststoff bestehen, müssen mit folgendem Aufdruck versehen werden:

Hinweis:
Der schwarze Rahmen um das Piktogramm ist nicht Teil der Kennzeichnung. Er dient lediglich dazu, den dünnen weißen Rand der Kennzeichnung vom weißen Hintergrund abzuheben.

Abweichend von Satz 1 kann die Kennzeichnung auf teilweise aus Kunststoff bestehenden Getränkebechern, die vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, als Aufkleber angebracht werden.

2.
Getränkebecher, die gänzlich aus Kunststoff bestehen, müssen mit folgender Aufschrift bedruckt oder mit folgender eingravierter/geprägter Aufschrift versehen werden:

Hinweis::
Der schwarze Rahmen um das Piktogramm ist nicht Teil der Kennzeichnung. Er dient lediglich dazu, einen Kontrast zum weißen Hintergrund herzustellen.

Abweichend von Satz 1 kann die Kennzeichnung auf gänzlich aus Kunststoff bestehenden Getränkebechern, die vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, als Aufkleber angebracht werden.

Hinweis:
Der schwarze Rahmen um das Piktogramm und der graue Hintergrund sind nicht Teil der Kennzeichnung. Sie dienen lediglich dazu, einen Kontrast zum weißen Hintergrund herzustellen.

3.
Die Kennzeichnung von Getränkebechern, die teilweise aus Kunststoff bestehen, muss den in dieser Nummer festgelegten Anforderungen entsprechen.

a)
Position der Kennzeichnung

i.
Herkömmliche Getränkebecher:

Die Kennzeichnung ist horizontal auf der Außenseite des Bechers mit Abstand zum oberen Rand anzubringen, um zu vermeiden, dass der Verbraucher die Kennzeichnung beim Trinken mit dem Mund berührt. Die Kennzeichnung darf nicht auf der Unterseite des Bechers angebracht werden.

ii.
Getränkebecher in der Form von Wein- und Sektgläsern:

Die Kennzeichnung ist horizontal auf der Außenseite des Bechers, einschließlich der Oberseite des Fußes, der den Stiel hält, anzubringen. Die Kennzeichnung ist mit Abstand zum oberen Rand anzubringen, um zu vermeiden, dass der Verbraucher die Kennzeichnung beim Trinken mit dem Mund berührt. Die Kennzeichnung darf nicht auf der Unterseite des Fußes angebracht werden.

Ist es aufgrund der Form oder Größe des Bechers nicht möglich, die Kennzeichnung horizontal anzubringen, kann sie um 90° gedreht und vertikal angebracht werden.

Die Felder der Kennzeichnung dürfen nicht voneinander getrennt werden.

b)
Größe der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung besteht aus einem roten und einem blauen Feld gleicher Größe, die nebeneinander angeordnet sind, und einem unterhalb dieser beiden Felder angeordneten rechteckigen schwarzen Feld mit dem Informationstext „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF” . Höhe und Länge der Kennzeichnung stehen im Verhältnis 1:2.

Bei Bechern mit einem Volumen von weniger als 500 ml beträgt die Mindestgröße der Kennzeichnung 1,4 cm × 2,8 cm (3,92 cm2).

Bei Bechern mit einem Volumen von 500 ml oder mehr beträgt die Mindestgröße der Kennzeichnung 1,6 cm × 3,2 cm (5,12 cm2).

c)
Grafische Gestaltung der Kennzeichnung

Die grafische Gestaltung der Kennzeichnung darf nicht durch Hinzufügen anderer Effekte, Farbanpassungen, Bearbeitungen oder Vergrößerung des Hintergrunds verändert werden. Die Kennzeichnung ist mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi abzubilden, wenn sie in Originalgröße gedruckt wird. Die Kennzeichnung ist mit einem dünnen weißen Rand zu versehen.

Der Informationstext „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF” ist in Großbuchstaben und in der Schriftart Helvetica Bold anzubringen. Die Schriftgröße muss bei Bechern mit weniger als 500 ml mindestens 5 Punkt und bei Bechern mit 500 ml oder mehr mindestens 6 Punkt betragen.

Wird der Informationstext in eine oder mehrere weitere Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzt, ist der übersetzte Informationstext entweder direkt unterhalb der Kennzeichnung oder im rechteckigen schwarzen Feld unter der ersten Sprache anzubringen und muss in beiden Fällen deutlich sichtbar sein. In Ausnahmefällen kann aufgrund von Platzmangel auf der Außenseite des Bechers der in eine oder mehrere weitere Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzte Informationstext an einer anderen Stelle des Bechers, jedoch so nah wie möglich an der Kennzeichnung und deutlich sichtbar angebracht werden. Der übersetzte Informationstext ist in Großbuchstaben und in der Schriftart Helvetica Bold anzubringen. Die Schriftgröße muss bei Bechern mit weniger als 500 ml mindestens 5 Punkt und bei Bechern mit 500 ml oder mehr mindestens 6 Punkt betragen. Wird der Informationstext in weiteren Sprachen im rechteckigen schwarzen Feld angebracht, sind Abweichungen von der maximal vorgeschriebenen Größe der Kennzeichnung möglich.

Es sind Farben mit folgenden Farbcodes zu verwenden:

Weiß: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 0

Schwarz: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 100

Rot: C = 0/M = 90/Y = 60/K = 0

Blau: C = 60/M = 0/Y = 0/K = 0

4.
Die Kennzeichnung von Getränkebechern, die gänzlich aus Kunststoff bestehen, muss den in dieser Nummer festgelegten Anforderungen entsprechen.

a)
Position der Kennzeichnung

i.
Herkömmliche Getränkebecher

Die Kennzeichnung ist horizontal auf der Außenseite des Bechers an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Die Kennzeichnung darf nicht auf der Unterseite des Becherbodens angebracht werden. Wird die Aufschrift aufgedruckt, ist die Kennzeichnung mit Abstand zum oberen Rand anzubringen, um zu vermeiden, dass der Verbraucher die Kennzeichnung beim Trinken mit dem Mund berührt. Sind Becher mit Rillen versehen, darf die Kennzeichnung nicht auf diese Rillen geprägt/graviert werden.

ii.
Getränkebecher in der Form von Wein- und Sektgläsern

Die Kennzeichnung ist horizontal auf der Außenseite des Bechers, einschließlich der Oberseite des Fußes, der den Stiel hält, anzubringen, je nachdem, welche Fläche besser sichtbar ist. Die Kennzeichnung darf nicht auf der Unterseite des Fußes angebracht werden. Wird die Aufschrift aufgedruckt, ist die Kennzeichnung mit Abstand zum oberen Rand anzubringen, um zu vermeiden, dass der Verbraucher die Kennzeichnung beim Trinken mit dem Mund berührt. Sind Becher mit Rillen versehen, darf die Kennzeichnung nicht auf diese Rillen geprägt/graviert werden.

Ist es aufgrund der Form oder Größe des Bechers nicht möglich, die Kennzeichnung horizontal anzubringen, kann sie um 90° gedreht und vertikal angebracht werden.

b)
Größe der Kennzeichnung

Die Form der Kennzeichnung ist rechteckig und das Verhältnis zwischen Höhe und Länge beträgt 1:2.

Bei Bechern mit einem Volumen von weniger als 500 ml beträgt die Mindestgröße der Kennzeichnung 1,4 cm × 2,8 cm (3,92 cm2).

Bei Gläsern mit einem Volumen von 500 ml oder mehr beträgt die Mindestgröße der Kennzeichnung 1,6 cm × 3,2 cm (5,12 cm2).

c)
Grafische Gestaltung der Kennzeichnung

i.
Druck:

Die Kennzeichnung ist in schwarzer Druckfarbe abzubilden und ihre grafische Gestaltung darf nicht durch Hinzufügen anderer Effekte, Bearbeitungen oder Vergrößerung des Hintergrunds verändert werden. Die Kennzeichnung ist mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi abzubilden, wenn sie in Originalgröße gedruckt wird. Um gut lesbar zu sein, sollte die Kennzeichnung einen hinreichend hohen Kontrast zum Hintergrund aufweisen. Zu diesem Zweck sollte der Rand der Kennzeichnung in einer der folgenden Farben gedruckt werden:

Weiß: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 0

Schwarz: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 100

Rot: C = 0/M = 90/Y = 60/K = 0

Blau: C = 60/M = 0/Y = 0/K = 0

ii.
Gravur/Prägung:

Die grafische Gestaltung Kennzeichnung darf nicht durch Hinzufügen anderer Effekte, Bearbeitungen oder Vergrößerung des Hintergrunds verändert werden. Der in den Nummern 1 und 2 dieses Anhangs dargestellte weiße Rand, der die Kennzeichnung umgibt, repräsentiert die Linien, die auf dem Becher eingraviert oder aufgeprägt werden sollen.

Der Informationstext „HERGESTELLT AUS KUNSTSTOFF” ist in Großbuchstaben und in der Schriftart Helvetica Bold anzubringen. Die Schriftgröße muss bei Bechern mit weniger als 500 ml mindestens 5 Punkt und bei Bechern mit 500 ml oder mehr mindestens 6 Punkt betragen.

Wird der Informationstext in eine oder mehrere weitere Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzt, ist der übersetzte Informationstext entweder direkt unterhalb der Kennzeichnung oder im rechteckigen schwarzen Feld unter der ersten Sprache anzubringen und muss in beiden Fällen deutlich sichtbar sein. In Ausnahmefällen kann aufgrund von Platzmangel auf der Außenseite des Bechers der in eine oder mehrere weitere Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzte Informationstext an einer anderen Stelle des Bechers, jedoch so nah wie möglich an der Kennzeichnung und deutlich sichtbar angebracht werden. Der übersetzte Informationstext ist in Großbuchstaben und in der Schriftart Helvetica Bold anzubringen. Die Schriftgröße muss bei Bechern mit weniger als 500 ml mindestens 5 Punkt und bei Bechern mit 500 ml oder mehr mindestens 6 Punkt betragen.

Beim Druck sind Farben mit folgenden Farbcodes zu verwenden:

Weiß: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 0

Schwarz: C = 0/M = 0/Y = 0/K = 100

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