ANHANG II VO (EU) 2020/2155

Wirkungskriterien der Intelligenzfähigkeit

Im Berechnungsverfahren gemäß Anhang I werden folgende Wirkungskriterien der Intelligenzfähigkeit berücksichtigt:

a)
Energieeffizienz,
b)
Wartung und Fehlervorhersage,
c)
Behaglichkeit,
d)
Komfort,
e)
Gesundheit, Wohlbefinden und Zugänglichkeit,
f)
Informationen für die Nutzer,
g)
Energiebedarfsflexibilität und Energiespeicherung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.