ANHANG VIII VO (EU) 2020/2155

Bewertung der Intelligenzfähigkeit

1.
Die Intelligenzfähigkeit wird anhand von sieben Intelligenzfähigkeitsklassen bewertet, die von der höchsten bis zur niedrigsten Intelligenzfähigkeit reichen.
2.
Die einzelnen Intelligenzfähigkeitsklassen entsprechen folgenden Spannen der Punktzahlen für die Intelligenzfähigkeit: 90-100 %; 80-90 %; 65-80 %; 50-65 %; 35-50 %; 20-35 %; < 20 %

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