Artikel 4 VO (EU) 2020/2220
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
Für gemäß Artikel 1 der vorliegenden Verordnung verlängerte Programme können die Kosten für den Kapazitätsaufbau und für vorbereitende Maßnahmen zur Unterstützung der Konzipierung und künftigen Durchführung der Strategien für von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung gemäß dem neuen Rechtsrahmen aus dem ELER gefördert werden.
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