Artikel 2 VO (EU) 2020/2221

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 31. März 2025 eine Bewertung der REACT-EU vor. Diese Bewertung enthält Informationen über die Verwirklichung der Ziele der REACT-EU, die Effizienz des Einsatzes der Mittel aus REACT-EU, die Art der finanzierten Maßnahmen, die Begünstigten und Endbegünstigten der Mittelzuweisungen und ihren europäischen Mehrwert bei der Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung.

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