Artikel 20 VO (EU) 2020/2235

Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Kollagen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist

Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, die für den Eingang in die Union von Kollagen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, zu verwenden ist, muss dem Muster COL, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 42 erstellt wurde, entsprechen.

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