Artikel 19 VO (EU) 2020/2235
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von für den menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine außer Gelatinekapseln, die nicht aus Wiederkäuerknochen gewonnen wurden
Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, die für den Eingang in die Union von für den menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine außer Gelatinekapseln, die nicht aus Wiederkäuerknochen gewonnen wurden, zu verwenden ist, muss dem Muster GEL, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 41 erstellt wurde, entsprechen.
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