Artikel 18 VO (EU) 2020/2235

Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Schnecken, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind

Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer iii, die für den Eingang in die Union von Schnecken, die für den menschlichen Verzehr sind, zu verwenden ist, muss dem Muster SNS, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 40 erstellt wurde, entsprechen.

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