Artikel 17 VO (EU) 2020/2235
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von gekühlten, gefrorenen oder zubereiteten Froschschenkeln, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, die für den Eingang von gekühlten, gefrorenen oder zubereiteten Froschschenkeln, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in die Union zu verwenden ist, muss dem Muster FRG, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 39 erstellt wurde, entsprechen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.