Artikel 16 VO (EU) 2020/2235

Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Rohmilch, Milcherzeugnissen, Kolostrum und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind

Die Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer ii, die für den Eingang von Rohmilch, Milcherzeugnissen, Kolostrum und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in die Union zu verwenden sind, müssen je nach Tierart und Kategorien betroffener Erzeugnisse einem der folgenden Muster entsprechen:

a)
MILK-RM, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 33 für Rohmilch, die für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
b)
MILK-RMP/NT, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 34 für für den menschlichen Verzehr bestimmte Milcherzeugnisse, die aus Rohmilch und/oder daraus hergestellten Milcherzeugnissen gewonnen wurden und für die eine spezifische Behandlung zur Risikominderung nicht vorgeschrieben ist;
c)
DAIRY-PRODUCTS-PT, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 35 für Milcherzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und für die eine Pasteurisierung vorgeschrieben ist;
d)
DAIRY-PRODUCTS-ST, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 36 für Milcherzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und für die eine andere spezifische Behandlung zur Risikominderung als Pasteurisierung vorgeschrieben ist;
e)
COLOSTRUM erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 37 für Kolostrum, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
f)
COLOSTRUM-BP, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 38 für Erzeugnisse auf Kolostrumbasis, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

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