Artikel 34 VO (EU) 2020/2235

Aufhebungen

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 599/2004, die Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 636/2014 und (EU) 2019/628, die Richtlinie 98/68/EG sowie die Entscheidungen 2000/572/EG, 2003/779/EG und 2007/240/EG werden mit Wirkung vom 21. April 2021 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf diese aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.