Artikel 33 VO (EU) 2020/2235
Muster der privaten Bestätigung durch den Unternehmer, der haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse, die verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs, ausgenommen verarbeitetes Fleisch, enthalten, in die Union verbringt
Das Muster der privaten Bestätigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe f, die von dem Unternehmer beim Eingang in die Union von haltbaren zusammengesetzten Erzeugnissen gemäß Artikel 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2292 der Kommission zu verwenden ist, muss dem Muster nach Anhang V entsprechen.
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