Artikel 32 VO (EU) 2020/2235
Muster der Veterinärbescheinigung im Fall einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs
Die Veterinärbescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe e, die im Fall einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 zu verwenden ist, muss dem Muster nach Anhang IV Kapitel 5 entsprechen.
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