Artikel 7 VO (EU) 2020/2235
Muster der Veterinärbescheinigung und der amtlichen Bescheinigung für Verbringungen bestimmter zum menschlichen Verzehr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs innerhalb der Union und zwischen Mitgliedstaaten
(1) Die Veterinärbescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i, die bei Verbringungen innerhalb der Union von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus einer Sperrzone verbracht werden dürfen, welche Sofortmaßnahmen oder Seuchenbekämpfungsmaßnahmen unterliegt, oder von Tieren jener Arten stammen, welche diesen Maßnahmen unterliegen, zu verwenden ist, entspricht dem Muster INTRA-EMERGENCY, das nach dem Muster in Anhang II Kapitel 1 erstellt wurde.
(2) Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii, die für Verbringungen von für den menschlichen Verzehr bestimmtem, nicht enthäutetem, frei lebendem Großwild zwischen Mitgliedstaaten zu verwenden ist, entspricht dem Muster INTRA-UNSKINNED LARGE WILD GAME, das nach dem Muster in Anhang II Kapitel 2 erstellt wurde.
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