Artikel 1 VO (EU) 2020/271

Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) (im Folgenden das „Protokoll” ) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

a)
Thunfischwadenfänger

Spanien: 22 Schiffe
Frankreich: 16 Schiffe
Italien: 2 Schiffe

b)
Oberflächen-Langleiner:

Spanien: 2 Schiffe
Frankreich: 4 Schiffe
Portugal: 2 Schiffe

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