Artikel 1 VO (EU) 2020/271
Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) (im Folgenden das „Protokoll” ) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
- a)
-
Thunfischwadenfänger
Spanien: 22 Schiffe Frankreich: 16 Schiffe Italien: 2 Schiffe - b)
-
Oberflächen-Langleiner:
Spanien: 2 Schiffe Frankreich: 4 Schiffe Portugal: 2 Schiffe
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