Artikel 3 VO (EU) 2020/402
Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt für sechs Wochen. Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet ihre Gültigkeit automatisch.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.