Artikel 1 VO (EU) 2020/405
In dieser Verordnung werden die praktischen Vorkehrungen für und die Inhalte der Qualitätsberichte festgelegt, die die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 übermitteln.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.