Artikel 1 VO (EU) 2020/422
Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i.
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 291800 EUR ersetzt durch 296500 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 29300 EUR ersetzt durch 29800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- ii.
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 113300 EUR ersetzt durch 115100 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 188700 EUR ersetzt durch 191700 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 11300 EUR ersetzt durch 11500 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- iii.
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 87600 EUR ersetzt durch 89000 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 22000 EUR und 65700 EUR ersetzt durch zwischen 22400 EUR und 66800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i.
-
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- —
-
3200 EUR wird ersetzt durch 3300 EUR;
- —
-
7300 EUR wird ersetzt durch 7400 EUR;
- ii.
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 87600 EUR ersetzt durch 89000 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 22000 EUR und 65700 EUR ersetzt durch zwischen 22400 EUR und 66800 EUR;
- c)
- in Absatz 3 wird 14400 EUR ersetzt durch 14600 EUR;
- d)
- in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 22000 EUR ersetzt durch 22400 EUR;
- e)
- in Absatz 5 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i.
- in Unterabsatz 1 wird 104600 EUR ersetzt durch 106300 EUR;
- ii.
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 26000 EUR und 78400 EUR ersetzt durch zwischen 26400 EUR und 79700 EUR;
- 2.
- in Artikel 4 Absatz 1 wird 72600 EUR ersetzt durch 73800 EUR;
- 3.
-
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i.
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 146100 EUR ersetzt durch 148400 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 14400 EUR ersetzt durch 14600 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- —
-
Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:
- —
-
72600 EUR wird ersetzt durch 73800 EUR;
- —
-
7300 EUR wird ersetzt durch 7400 EUR;
- ii.
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 72600 EUR ersetzt durch 73800 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 123300 EUR ersetzt durch 125300 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 14400 EUR ersetzt durch 14600 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- —
-
Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:
- —
-
36500 EUR wird ersetzt durch 37100 EUR;
- —
-
7300 EUR wird ersetzt durch 7400 EUR;
- iii.
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 36500 EUR ersetzt durch 37100 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 9100 EUR und 27500 EUR ersetzt durch zwischen 9200 EUR und 27900 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i.
-
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- —
-
3200 EUR wird ersetzt durch 3300 EUR;
- —
-
7300 EUR wird ersetzt durch 7400 EUR;
- ii.
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 43700 EUR ersetzt durch 44400 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 11000 EUR und 33000 EUR ersetzt durch zwischen 11200 EUR und 33500 EUR;
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- c)
- in Absatz 3 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- d)
- in Absatz 4 Unterabsatz 1 wird 22000 EUR ersetzt durch 22400 EUR;
- e)
- in Absatz 5 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i.
- in Unterabsatz 1 wird 35000 EUR ersetzt durch 35600 EUR;
- ii.
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 8600 EUR und 26000 EUR ersetzt durch zwischen 8700 EUR und 26400 EUR;
- (4)
- in Artikel 6 Absatz 1 wird 43700 EUR ersetzt durch 44400 EUR;
- (5)
-
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- in Absatz 1 wird 72600 EUR ersetzt durch 73800 EUR;
- b)
- in Absatz 2 wird 22000 EUR ersetzt durch 22400 EUR;
- (6)
-
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i.
- in Unterabsatz 2 wird 87600 EUR ersetzt durch 89000 EUR;
- ii.
- in Unterabsatz 3 wird 43700 EUR ersetzt durch 44400 EUR;
- iii.
- in Unterabsatz 4 wird zwischen 22000 EUR und 65700 EUR ersetzt durch zwischen 22400 EUR und 66800 EUR;
- iv.
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 11000 EUR und 33000 EUR ersetzt durch zwischen 11200 EUR und 33500 EUR;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i.
- in Unterabsatz 2 wird 291800 EUR ersetzt durch 296500 EUR;
- ii.
- in Unterabsatz 3 wird 146100 EUR ersetzt durch 148400 EUR;
- iii.
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 3200 EUR und 251500 EUR ersetzt durch zwischen 3300 EUR und 255500 EUR;
- iv.
- in Unterabsatz 6 wird zwischen 3200 EUR und 125900 EUR ersetzt durch zwischen 3300 EUR und 127900 EUR;
- c)
- in Absatz 3 Unterabsatz 1 wird 7300 EUR ersetzt durch 7400 EUR.
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