Artikel 1 VO (EU) 2020/460

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013

Die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Darüber hinaus kann aus dem EFRE erforderlichenfalls als vorübergehende Maßnahme die Finanzierung von Betriebskapital für KMU unterstützt werden, um wirksam auf eine Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit reagieren zu können.”

2.
Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, sowie Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien; ferner Förderung von Investitionen, die zur Stärkung der Krisenreaktionskapazitäten im öffentlichen Gesundheitswesen erforderlich sind;.

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