Artikel 21 VO (EU) 2020/464

Anforderungen in Bezug auf den Bewuchs und die Merkmale von Freigelände

(1) Der Bewuchs des Auslaufs muss regelmäßig derart gepflegt werden, dass er für Kaninchen attraktiv ist.

(2) Während der Weidezeit ist regelmäßig zwischen den Weiden zu wechseln und das Weideland so zu bewirtschaften, dass eine optimale Beweidung durch die Kaninchen erfolgt.

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