Artikel 6 VO (EU) 2020/464

Besatzdichte und Mindestaußenflächen

Für Geweihträger sind die Besatzdichte und die Mindestaußenflächen in Anhang I Teil II festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.