ANHANG 2 VO (EU) 2020/474

Nutzerprofile und Zugangsrechte

1.1.
Die Kommission muss einzelnen Nutzern Zugangsrechte entsprechend den Nutzerprofilen in Tabelle 1 gewähren.
1.2.
Nach Artikel 19 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2016/1629 kann die Kommission auch internationalen Organisationen und Behörden von Drittländern Zugang zur Europäischen Schiffsdatenbank (European Hull Data Base, EHDB) gewähren, sofern die Anforderungen des Artikels 46 der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt sind. Die Nutzerprofile bzw. jeweiligen Zugangsrechte können aufgrund der Ergebnisse einer Bewertung bezüglich der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten natürlicher Personen beschränkt werden.

Nutzerprofil Definition Zugangsrechte
Technische ausstellende Behörde

Zuständige Behörde oder Untersuchungsstelle für die Ausstellung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe nach Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/1629

oder

Zuständige Untersuchungsstelle für die Ausstellung von Schiffsattesten nach Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte

oder

Ähnliche zuständige Behörde von Drittländern, die mit Aufgaben im Bereich der Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/1629 betraut ist

oder

Zuständige Behörde für die Vergabe der einheitlichen europäischen Schiffsnummer gemäß Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2016/1629

Uneingeschränkter Zugang
RIS-Behörde

Zuständige Behörde für die RIS-Anwendung und den internationalen Datenaustausch gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2005/44/EG

oder

Einrichtung, die mit dem Betrieb des RIS-Systems und der RIS-Erbringung gemäß der Richtlinie 2005/44/EG beauftragt wurde

Uneingeschränkter Zugang (für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2005/44/EG)
Statistikbehörde Für die Erhebung statistischer Daten zuständige nationale oder internationale Behörden Lesezugang, aufgrund der Ergebnisse einer Bewertung bezüglich der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten natürlicher Personen festzulegen
Internationale Organisationen Zugangsberechtigte Nutzer in internationalen Organisationen Lesezugang, aufgrund der Ergebnisse einer Bewertung bezüglich der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten natürlicher Personen festzulegen
Sonstige Einrichtungen

Alle Einrichtungen, die für die Gewährleistung der Binnenschifffahrt und des Infrastrukturbetriebs sowie für die Aufrechterhaltung oder Durchsetzung der Sicherheit der Schifffahrt zuständig sind, z. B.:

die für das Verkehrsmanagement zuständige Behörde

Schleusen- oder Brückenbetriebspersonal

Rettungs- und Notdienste

Strafverfolgungsbehörden

Unfalluntersuchungsstelle

Lesezugang
Kommissionsdienststellen

Zugangsberechtigte Nutzer für

a)
die Führung der EHDB oder
b)
den Politikbereich Binnenschifffahrt

Anbieter der technischen Lösungen für alle Funktionen

Lesezugang

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