ANHANG 2 VO (EU) 2020/474
Nutzerprofile und Zugangsrechte
- 1.1.
- Die Kommission muss einzelnen Nutzern Zugangsrechte entsprechend den Nutzerprofilen in Tabelle 1 gewähren.
- 1.2.
-
Nach Artikel 19 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2016/1629 kann die Kommission auch internationalen Organisationen und Behörden von Drittländern Zugang zur Europäischen Schiffsdatenbank (European Hull Data Base, EHDB) gewähren, sofern die Anforderungen des Artikels 46 der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt sind. Die Nutzerprofile bzw. jeweiligen Zugangsrechte können aufgrund der Ergebnisse einer Bewertung bezüglich der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten natürlicher Personen beschränkt werden.
Nutzerprofil Definition Zugangsrechte Technische ausstellende Behörde Zuständige Behörde oder Untersuchungsstelle für die Ausstellung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe nach Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/1629
oder
Zuständige Untersuchungsstelle für die Ausstellung von Schiffsattesten nach Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte
oder
Ähnliche zuständige Behörde von Drittländern, die mit Aufgaben im Bereich der Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/1629 betraut ist
oder
Zuständige Behörde für die Vergabe der einheitlichen europäischen Schiffsnummer gemäß Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2016/1629
Uneingeschränkter Zugang RIS-Behörde Zuständige Behörde für die RIS-Anwendung und den internationalen Datenaustausch gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2005/44/EG
oder
Einrichtung, die mit dem Betrieb des RIS-Systems und der RIS-Erbringung gemäß der Richtlinie 2005/44/EG beauftragt wurde
Uneingeschränkter Zugang (für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2005/44/EG) Statistikbehörde Für die Erhebung statistischer Daten zuständige nationale oder internationale Behörden Lesezugang, aufgrund der Ergebnisse einer Bewertung bezüglich der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten natürlicher Personen festzulegen Internationale Organisationen Zugangsberechtigte Nutzer in internationalen Organisationen Lesezugang, aufgrund der Ergebnisse einer Bewertung bezüglich der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten natürlicher Personen festzulegen Sonstige Einrichtungen Alle Einrichtungen, die für die Gewährleistung der Binnenschifffahrt und des Infrastrukturbetriebs sowie für die Aufrechterhaltung oder Durchsetzung der Sicherheit der Schifffahrt zuständig sind, z. B.:
- —
-
die für das Verkehrsmanagement zuständige Behörde
- —
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Schleusen- oder Brückenbetriebspersonal
- —
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Rettungs- und Notdienste
- —
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Strafverfolgungsbehörden
- —
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Unfalluntersuchungsstelle
Lesezugang Kommissionsdienststellen Zugangsberechtigte Nutzer für
- a)
- die Führung der EHDB oder
- b)
- den Politikbereich Binnenschifffahrt
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