ANHANG XXX VO (EU) 2020/692
BEDINGUNGEN, UNTER DENEN IN SPALTE 4 DER TABELLE IM ANHANG DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1882 DER KOMMISSION AUFGEFÜHRTE ARTEN ALS VEKTOREN GELTEN
Liste der Seuchen | Vektoren | Bedingungen, unter denen in Spalte 4 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführte Wassertiere als Vektoren gelten |
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Epizootische Hämatopoetische Nekrose | Wie in Spalte 4 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführt | Gelten unter allen Bedingungen als Vektoren der Epizootischen Hämatopoetischen Nekrose. |
Virale Hämorrhagische Septikämie | Gelten als Vektoren der Viralen Hämorrhagischen Septikämie, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose | Gelten als Vektoren der Infektiösen Hämatopoetischen Nekrose, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektion mit dem HPR-deletierten Virus der Ansteckenden Blutarmut der Lachse | Keine Vektorarten für Infektionen mit dem HPR-deletierten Virus der Ansteckenden Blutarmut der Lachse gelistet. | |
Infektion mit Microcytos mackini | Keine Vektorarten für Infektionen mit Microcytos mackini gelistet. | |
Infektion mit Perkinsus marinus | Gelten als Vektoren für Perkinsus marinus, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektion mit Bonamia ostreae | Gelten als Vektoren für Bonamia ostreae, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektion mit Bonamia exitiosa | Gelten als Vektoren für Bonamia exitiosa, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektion mit Marteilia refringens | Gelten als Vektoren für Marteilia refringens, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektion mit dem Taura-Syndrom-Virus | Gelten als Vektoren des Taura-Syndrom-Virus, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektion mit dem Virus der Gelbkopf-Krankheit | Gelten als Vektoren des Virus der Gelbkopf-Krankheit, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. | |
Infektion mit dem Virus der Weißpünktchenkrankheit | Gelten als Vektoren des Virus der Weißpünktchenkrankheit, wenn sie mit den in Spalte 3 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission aufgeführten Arten durch gemeinsame Haltung oder durch die Wasserversorgung in Berührung kommen. |
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