VO (EU) 2020/692
Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung
Informationen
Ausfertigungsdatum30.01.2020
FundstelleAbl. 2020/L 174
Alle Normen
- TEIL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- TITEL 1GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TITEL 2ALLGEMEINE TIERGESUNDSHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON SENDUNGEN VON TIEREN, ZUCHTMATERIAL UND ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS IN DIE UNION UND DEREN ANSCHLIEẞENDE VERBRINGUNG UND HANDHABUNG
- TEIL IITIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON GEHALTENEN LANDTIEREN IN DIE UNION GEMÄẞ DEN ARTIKELN 3 UND 5
- TITEL 1ALLGEMEINE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN GEHALTENE LANDTIERE
- TITEL 2TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN HUFTIERE
- KAPITEL 1Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Huftiere
- KAPITEL 2Spezifische Vorschriften für den Eingang von für geschlossene Betriebe bestimmten gehaltenen Huftieren in die Union
- TITEL 3TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN GEFLÜGEL UND IN GEFANGENSCHAFT GEHALTENE VÖGEL
- KAPITEL 1Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Geflügel
- ABSCHNITT 1TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN ALLE ARTEN UND KATEGORIEN VON GEFLÜGEL
- ABSCHNITT 2SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN ZUCHT- UND NUTZGEFLÜGEL
- ABSCHNITT 3SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN ZUR SCHLACHTUNG BESTIMMTES GEFLÜGEL
- ABSCHNITT 4SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN EINTAGSKÜKEN
- ABSCHNITT 5SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN SENDUNGEN VON WENIGER ALS 20 STÜCK GEFLÜGEL
- ABSCHNITT 6SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DIE VERBRINGUNG UND HANDHABUNG VON GEFLÜGEL NACH SEINEM EINGANG IN DIE UNION
- KAPITEL 2Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an in Gefangenschaft gehaltene Vögel
- ABSCHNITT 1TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN IN GEFANGENSCHAFT GEHALTENE VÖGEL
- ABSCHNITT 2SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DIE VERBRINGUNG UND HANDHABUNG IN GEFANGENSCHAFT GEHALTENER VÖGEL NACH IHREM EINGANG IN DIE UNION
- ABSCHNITT 3AUSNAHMEN VON DEN TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN FÜR DEN EINGANG IN DIE UNION VON IN GEFANGENSCHAFT GEHALTENEN VÖGELN SOWIE FÜR DIE VERBRINGUNG UND HANDHABUNG DIESER VÖGEL NACH IHREM EINGANG IN DIE UNION
- TITEL 4TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN HONIGBIENEN UND HUMMELN
- KAPITEL 1Allgemeine Tiergesundheitsanforderungen an Honigbienen und Hummeln
- KAPITEL 2Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Honigbienenköniginnen
- KAPITEL 3Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Hummeln
- KAPITEL 4Allgemeine Tiergesundheitsanforderungen an die Handhabung von Honigbienenköniginnen und Hummeln nach ihrem Eingang in die Union
- TITEL 5TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON HUNDEN, KATZEN UND FRETTCHEN IN DIE UNION
- TEIL IIITIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON ZUCHTMATERIAL IN DIE UNION GEMÄẞ DEN ARTIKELN 3 UND 5
- TITEL 1TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN ZUCHTMATERIAL VON HUFTIEREN
- KAPITEL 1Allgemeine Tiergesundheitsanforderungen an Zuchtmaterial von Huftieren
- KAPITEL 2Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Zuchtmaterial von Rindern
- KAPITEL 3Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Zuchtmaterial von Schweinen
- KAPITEL 4Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Zuchtmaterial von Schafen und Ziegen
- KAPITEL 5Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Zuchtmaterial von Equiden
- KAPITEL 6Besondere Vorschriften für für geschlossene Betriebe bestimmtes Zuchtmaterial
- TITEL 2TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN BRUTEIER VON GEFLÜGEL UND IN GEFANGENSCHAFT GEHALTENEN VÖGELN
- KAPITEL 1Tiergesundheitsanforderungen an Bruteier
- KAPITEL 2Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Bruteier von Geflügel
- KAPITEL 3Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Sendungen von weniger als 20 Bruteiern von anderem Geflügel als Laufvögeln
- KAPITEL 4Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an spezifiziert pathogenfreie Eier
- KAPITEL 5Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an die Verbringung und Handhabung von Geflügelbruteiern nach dem Eingang in die Union sowie von Geflügel, das aus diesen Eiern geschlüpft ist
- KAPITEL 6Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Bruteier von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln
- KAPITEL 7Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an die Verbringung und Handhabung von Bruteiern in Gefangenschaft gehaltener Vögel nach dem Eingang in die Union sowie von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, die aus diesen Eiern geschlüpft sind
- TITEL 3TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN FÜR GESCHLOSSENE BETRIEBE BESTIMMTES ZUCHTMATERIAL VON ANDEREN ALS DEN IN ARTIKEL 1 ABSATZ 4 BUCHSTABEN A UND B GENANNTEN TIEREN
- TEIL IVTIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS IN DIE UNION GEMÄẞ DEN ARTIKELN 3 UND 5
- TITEL 1ALLGEMEINE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS IN DIE UNION
- TITEL 2TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON FRISCHEM FLEISCH IN DIE UNION
- KAPITEL 1Allgemeine Tiergesundheitsanforderungen an frisches Fleisch
- KAPITEL 2Tiergesundheitsanforderungen an frisches Fleisch von Huftieren
- ABSCHNITT 1ALLGEMEINE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN FRISCHES FLEISCH GEHALTENER UND WILD LEBENDER HUFTIERE
- ABSCHNITT 2SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN FRISCHES FLEISCH GEHALTENER HUFTIERE
- ABSCHNITT 3SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN FRISCHES FLEISCH WILD LEBENDER HUFTIERE
- KAPITEL 3Tiergesundheitsanforderungen an frisches Fleisch von Geflügel und Federwild
- ABSCHNITT 1SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN FRISCHES FLEISCH VON GEFLÜGEL
- ABSCHNITT 2SPEZIFISCHE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN FRISCHES FLEISCH VON FEDERWILD
- TITEL 3TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON FLEISCHERZEUGNISSEN UND TIERDARMHÜLLEN IN DIE UNION
- TITEL 4TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON MILCH, MILCHERZEUGNISSEN, KOLOSTRUM UND ERZEUGNISSEN AUF KOLOSTRUMBASIS IN DIE UNION
- KAPITEL 1Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Rohmilch, Kolostrum und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis
- KAPITEL 2Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Milcherzeugnisse
- TITEL 5TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON EIERN UND EIPRODUKTEN IN DIE UNION
- KAPITEL 1Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Eier
- KAPITEL 2Spezifische Tiergesundheitsanforderungen an Eiprodukte
- TITEL 6TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON VERARBEITETEN ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS, DIE IN ZUSAMMENGESETZEN ERZEUGNISSEN ENTHALTEN SIND, IN DIE UNION
- TITEL 7SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DEN EINGANG VON ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS, DIE FÜR DEN PERSÖNLICHEN VERBRAUCH BESTIMMT SIND, IN DIE UNION
- TEIL VTIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN GEMÄẞ DEN ARTIKELN 3 UND 5 AN DEN EINGANG VON WASSERTIEREN GELISTETER ARTEN UND DARAUS GEWONNENEN ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS IN DIE UNION UND IHRE ANSCHLIEẞENDE VERBRINGUNG UND HANDHABUNG
- TITEL 1ALLGEMEINE TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON WASSERTIEREN GEMÄẞ ARTIKEL 1 ABSATZ 6 UND DARAUS GEWONNENEN ERZEUGNISSEN IN DIE UNION
- TITEL 2TIERGESUNDHEITSANFORDERUNGEN ZUR BEGRENZUNG DER AUSWIRKUNGEN VON BESTIMMTEN ANDEREN SEUCHEN ALS DEN IN ARTIKEL 9 ABSATZ 1 BUCHSTABE D DER VERORDNUNG (EU) 2016/429 GENANNTEN
- TEIL VISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DEN EINGANG BESTIMMTER WAREN GEMÄẞ DEN ARTIKELN 3 UND 5, DEREN ENDGÜLTIGER BESTIMMUNGSORT AUẞERHALB DER UNION LIEGT, UND FÜR DEN EINGANG BESTIMMTER WAREN, DIE AUS DER UNION STAMMEN UND DORTHIN ZURÜCKKEHREN
- TEIL VIIÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN