Artikel 93 VO (EU) 2020/692

Herkunftsbetrieb der Spenderequiden

Sendungen von Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn dieses Zuchtmaterial von Spendertieren gewonnen wurde, die aus Betrieben kommen, die den in Artikel 23 festgelegten Anforderungen entsprechen.

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