Artikel 115 VO (EU) 2020/692
Die in der Sendung enthaltenen Bruteier
Sendungen von Bruteiern in Gefangenschaft gehaltener Vögel dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn die Eier von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln stammen, die den in den Artikeln 55 bis 58 festgelegten Anforderungen an den Eingang in die Union entsprechen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.