ANHANG XXVI VO (EU) 2020/692
RISIKOMINDERNDE BEHANDLUNGEN VON FLEISCHERZEUGNISSEN
-
1.
-
RISIKOMINDERNDE BEHANDLUNGEN VON FLEISCHERZEUGNISSEN NACH SCHWERE IN ABSTEIGENDER REIHENFOLGE:
- B=
- Erhitzung in einem hermetisch verschlossenen Behälter auf einen F0-Wert von mindestens drei.
- C=
- Das Fleischerzeugnis muss bei der Verarbeitung durch und durch auf eine Temperatur von mindestens 80 °C erhitzt werden.
- D=
-
Bei der Verarbeitung des Fleischerzeugnisses und der behandelten Mägen, Blasen und Därme müssen das Fleisch oder die Mägen, Blasen und Därme durch und durch auf eine Temperatur von mindestens 70 °C erhitzt werden, oder das Erzeugnis muss — im Fall von rohem Schinken — für mindestens neun Monate einer natürlichen Fermentation und Reifung ausgesetzt werden, die anschließend folgende Erzeugnismerkmale gewährleistet:
- —
-
Aw-Wert von höchstens 0,93;
- —
-
pH-Wert von höchstens 6,0.
- D1=
- Durchgaren von zuvor entbeintem und entfettetem Fleisch, wobei für einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von mindestens 70 °C gehalten wird.
- E=
-
Im Fall von Trockenfleischerzeugnissen ( „Biltong” ) eine Behandlung, die folgende Erzeugnismerkmale gewährleistet:
- —
-
Aw-Wert von höchstens 0,93;
- —
-
pH-Wert von höchstens 6,0.
- F=
- Eine Hitzebehandlung, die während der zur Erreichung eines Pasteurisierungswertes (pv) von mindestens 40 nötigen Zeit eine Kerntemperatur von mindestens 65 °C gewährleistet.
-
2.
-
RISIKOMINDERNDE BEHANDLUNGEN FÜR TIERDARMHÜLLEN:
- Tierdarmhülle 1=
- Salzen mit Natriumchlorid (NaCl) in Trockenform oder als gesättigte Salzlake (aw < 0,80) über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 30 Tagen bei einer Temperatur von mindestens 20 °C.
- Tierdarmhülle 2=
- Salzen mit mit Phosphat angereichertem Salz bestehend aus 86,5 % NaCl, 10,7 % Na2HPO4 und 2,8 % Na3PO4 (Gewicht/Gewicht/Gewicht) in Trockenform oder als gesättigte Salzlake (aw < 0,80), über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 30 Tagen bei einer Temperatur von mindestens 20 °C.
- Tierdarmhülle 3=
- Salzen mit NaCl für 30 Tage
- Tierdarmhülle 4=
- Bleichen
- Tierdarmhülle 5=
- Trocknen nach Auskratzen
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.