Artikel 27 VO (EU) 2020/692

Tiergesundheitsanforderungen, die nicht für für geschlossene Betriebe bestimmte Huftiere gelten

Die Artikel 11, 22, 23, 24 und 26 gelten nicht für Sendungen von Huftieren, außer Equiden, die unter den Bedingungen der Artikel 28 bis 34 in die Union eingehen.

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