Artikel 26 VO (EU) 2020/692

Verbringung und Handhabung von Huftieren nach ihrem Eingang in die Union

Nach ihrem Eingang in die Union verbleiben Huftiere, ausgenommen Equiden, während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen ab dem Datum ihrer Ankunft im Bestimmungsbetrieb in diesem Betrieb, es sei denn, sie werden zur Schlachtung verbracht.

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