Artikel 122 VO (EU) 2020/692
Anforderungen hinsichtlich der Transportmittel für Erzeugnisse tierischen Ursprungs
Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn diese Sendungen in einem Transportmittel befördert wurden, das so konzipiert und konstruiert ist und so gewartet wird, dass der Gesundheitsstatus der Erzeugnisse tierischen Ursprungs während des Transports von ihrem Herkunftsort in die Union nicht gefährdet wurde.
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