Artikel 122 VO (EU) 2020/692

Anforderungen hinsichtlich der Transportmittel für Erzeugnisse tierischen Ursprungs

Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn diese Sendungen in einem Transportmittel befördert wurden, das so konzipiert und konstruiert ist und so gewartet wird, dass der Gesundheitsstatus der Erzeugnisse tierischen Ursprungs während des Transports von ihrem Herkunftsort in die Union nicht gefährdet wurde.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.