Artikel 127 VO (EU) 2020/692
Handhabung der Tiere, von denen das frische Fleisch stammt, während der Tötung oder Schlachtung
Sendungen von frischem Fleisch dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn das frische Fleisch der Sendung von Tieren stammt, die während der Tötung bzw. Schlachtung nicht mit Tieren mit niedrigerem Gesundheitsstatus in Berührung gekommen sind.
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