Artikel 127 VO (EU) 2020/692

Handhabung der Tiere, von denen das frische Fleisch stammt, während der Tötung oder Schlachtung

Sendungen von frischem Fleisch dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn das frische Fleisch der Sendung von Tieren stammt, die während der Tötung bzw. Schlachtung nicht mit Tieren mit niedrigerem Gesundheitsstatus in Berührung gekommen sind.

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