Artikel 162 VO (EU) 2020/692
Zusammengesetzte Erzeugnisse, die Fleischerzeugnisse, Milcherzeugnisse, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und/oder Eiprodukte enthalten
(1) Sendungen der folgenden zusammengesetzten Erzeugnisse dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn die zusammengesetzten Erzeugnisse der Sendungen aus einem Drittland, einem Gebiet oder einer Zone derselben kommen, das bzw. die für den Eingang der spezifischen Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die in diesen zusammengesetzten Erzeugnissen enthalten sind, gelistet ist:
- a)
- zusammengesetzte Erzeugnisse, die Fleischerzeugnisse enthalten;
- b)
- nicht haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse, die Milcherzeugnisse und/oder Eiprodukte enthalten:
- c)
- zusammengesetzte Erzeugnisse, die Erzeugnisse auf Kolostrumbasis enthalten.
(2) Sendungen von zusammengesetzten Erzeugnissen dürfen nur dann in die Union verbracht werden, wenn die verarbeiteten Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die in den in Absatz 1 genannten zusammengesetzten Erzeugnissen enthalten sind,
- a)
-
folgenden Anforderungen entsprechen:
- i)
- den einschlägigen allgemeinen Tiergesundheitsanforderungen an den Eingang von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union gemäß Teil 1 dieser Verordnung;
- ii)
- den Tiergesundheitsanforderungen an den Eingang der betreffenden Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Union gemäß den Titeln 3 bis 5 dieses Teils;
- b)
-
gewonnen wurden in
- i)
- demselben gelisteten Herkunftsdrittland, -drittlandsgebiet oder derselben Zone derselben, aus dem bzw. der die zusammengesetzten Erzeugnisse stammen;
- ii)
- in der Union; oder
- iii)
- einem Drittland, Drittlandsgebiet oder einer Zone derselben, das bzw. die für den Eingang dieser Erzeugnisse in die Union gelistet ist, ohne dass dafür eine spezifische risikomindernde Behandlung gemäß den Artikeln 148 und 156 erforderlich ist, wenn das Drittland, Drittlandsgebiet oder die Zone derselben, in dem bzw. in der die zusammengesetzten Erzeugnisse hergestellt wurden, ebenfalls für den Eingang dieser Erzeugnisse in die Union ohne spezifische risikomindernde Behandlung gelistet ist.
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