Artikel 9 VO (EU) 2020/740
Prüf- und Messmethoden
Die gemäß den Artikeln 4, 6 und 7 zur Verfügung zu stellenden Informationen zu den Parametern der Reifenkennzeichnung werden nach den in Anhang I genannten Prüfmethoden und dem in Anhang V beschriebenen Laborabgleichverfahren ermittelt.
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