ANHANG I VO (EU) 2020/741
VERWENDUNGSZWECKE UND MINDESTANFORDERUNGEN
Abschnitt 1
Landwirtschaftliche Bewässerung
„Landwirtschaftliche Bewässerung” bedeutet die Bewässerung folgender Kulturen:- —
roh verzehrte Nahrungsmittelpflanzen, d. h. für den menschlichen Verzehr bestimmte Kulturpflanzen, in rohem oder unverarbeitetem Zustand;
- —
verarbeitete Nahrungsmittelpflanzen, d. h. für den menschlichen Verzehr bestimmte Kulturpflanzen, nicht roh, sondern nach einem Bearbeitungsprozess (d. h. gekocht oder industriell verarbeitet);
- —
Non-Food-Kulturen, d. h. nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Kulturen (z. B. Weideflächen und Futter, Faserpflanzen, Zierpflanzen, Saatgut, Energiepflanzen und Rasenkulturen).
- —
Wiederverwendung von Wasser für industrielle Zwecke sowie
- —
für Zwecke im Zusammenhang mit Freizeit und Umwelt.
Abschnitt 2
Mindestanforderungen an aufbereitetes Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung
Die Güteklassen von aufbereitetem Wasser und die zulässigen Verwendungszwecke und Bewässerungsmethoden für jede Güteklasse sind in Tabelle 1 bestimmt. Die Mindestanforderungen an die Wasserqualität sind unter Buchstabe a Tabelle 2 aufgeführt. Die Mindesthäufigkeit und die Leistungsziele der Überwachung des aufbereiteten Wassers sind unter Buchstabe b Tabelle 3 (Routineüberwachung) und Tabelle 4 (Überwachung zur Validierung) aufgeführt. Kulturpflanzen einer bestimmten Kategorie werden mit aufbereitetem Wasser der entsprechenden Mindestgüteklasse von aufbereitetem Wasser gemäß Tabelle 1 bewässert, es sei denn, es werden geeignete zusätzliche Barrieren gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c verwendet, die dazu führen, dass die Qualitätsanforderungen der Tabelle 2 unter Buchstabe a erfüllt werden. Als Grundlage für derartige zusätzliche Barrieren kann die nicht erschöpfende Liste der in Anhang II Ziffer 7 genannten Vorsorgemaßnahmen oder eine sonstige gleichwertige nationale oder internationale Norm wie die ISO-Norm 16075-2 dienen.Mindestgüteklasse von aufbereitetem Wasser | Kategorie der Kulturpflanzen (*) | Bewässerungsmethode |
---|---|---|
A | Alle roh verzehrten Nahrungsmittelpflanzen, deren essbarer Teil unmittelbar mit dem aufbereiteten Wasser in Kontakt kommt und roh verzehrte Hackfrüchte | Alle Bewässerungsmethoden |
B | Roh verzehrte Nahrungsmittelpflanzen, deren essbarer Teil über dem Boden erzeugt wird und nicht unmittelbar mit dem aufbereiteten Wasser in Kontakt kommt, verarbeitete Nahrungsmittelpflanzen und Non-Food-Kulturen, einschließlich Futterkulturen für milch- oder fleischerzeugende Tiere | Alle Bewässerungsmethoden |
C | Roh verzehrte Nahrungsmittelpflanzen, deren essbarer Teil über dem Boden erzeugt wird und nicht unmittelbar mit dem aufbereiteten Wasser in Kontakt kommt, verarbeitete Nahrungsmittelpflanzen und Non-Food-Kulturen, einschließlich Futterkulturen für milch- oder fleischerzeugende Tiere | Tropfbewässerung (**) oder eine andere Bewässerungsmethode, bei der ein unmittelbarer Kontakt mit dem essbaren Teil der Pflanze vermieden wird |
D | Industrie- und Energiepflanzen sowie aus Saatgut gewonnene Pflanzen | Alle Bewässerungsmethoden (***) |
- a)
- Mindestanforderungen an die Wasserqualität
Güteklasse des aufbereiteten Wassers | Zielvorgabe für die Technik | Qualitätsanforderungen | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
E. coli (Anzahl/100 ml) | BSB5 (mg/l) | TSS (mg/l) | Trübung (NTU) | Sonstige | ||
A | Zweitbehandlung, Filtration und Desinfektion | ≤ 10 | ≤ 10 | ≤ 10 | ≤ 5 | Legionella spp.: < 1000 KBE/l, wenn das Risiko der Aerosolbildung besteht Intestinale Nematoden (Eier von Helminthen): ≤ 1 Ei/Liter für die Bewässerung von Weideflächen oder Futterpflanzen |
B | Zweitbehandlung und Desinfektion | ≤ 100 | Gemäß Richtlinie 91/271/EWG (Anhang I Tabelle 1) | Gemäß Richtlinie 91/271/EWG (Anhang I Tabelle 1) | — | |
C | Zweitbehandlung und Desinfektion | ≤ 1000 | — | |||
D | Zweitbehandlung und Desinfektion | ≤ 10000 | — |
- —
die vorgegebenen Werte für E. coli, Legionella spp. und intestinale Nematoden werden in mindestens 90 % der Proben eingehalten. Keiner der Werte der Proben überschreitet die maximale Abweichungsgrenze von 1 logarithmischen Einheit für den vorgegebenen Wert für E. coli und Legionella spp. und 100 % des vorgegebenen Werts für intestinale Nematoden;
- —
die vorgegebenen Werte für BSB5, TSS und Trübung bei Güteklasse A werden in mindestens 90 % der Proben eingehalten. Keiner der Werte der Proben überschreitet die maximale Abweichungsgrenze von 100 % des vorgegebenen Werts.
- b)
- Mindestanforderungen an die Überwachung
Die Betreiber der Aufbereitungseinrichtungen führen eine Routineüberwachung durch, um zu überprüfen, ob das aufbereitete Wasser den Mindestanforderungen an die Wasserqualität gemäß Buchstabe a entspricht. Die Routineüberwachung ist Teil der Verfahren zur Kontrolle des Wasserwiederverwendungssystems. Die Proben, die verwendet werden, um die Einhaltung der mikrobiologischen Parameter an der Stelle der Einhaltung zu überprüfen, sind gemäß der Norm EN ISO 19458 oder anderen nationalen oder internationalen Normen, die eine gleichwertige Qualität gewährleisten, zu entnehmen.Mindesthäufigkeit der Überwachung | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Güteklasse des aufbereiteten Wassers | E. coli | BSB5 | TSS | Trübung | Legionella spp. (falls zutreffend) | Intestinale Nematoden (falls zutreffend) |
A | Einmal pro Woche | Einmal pro Woche | Einmal pro Woche | Kontinuierlich | Zweimal pro Monat | Zweimal pro Monat oder wie vom Betreiber der Aufbereitungseinrichtung nach Anzahl der Eier festgelegt wird, die sich im in die Aufbereitungseinrichtung einlaufenden Abwasser befinden |
B | Einmal pro Woche | Gemäß Richtlinie 91/271/EWG (Anhang I Abschnitt D) | Gemäß Richtlinie 91/271/EWG (Anhang I Abschnitt D) | — | ||
C | Zweimal pro Monat | — | ||||
D | Zweimal pro Monat | — |
Güteklasse des aufbereiteten Wassers | Indikator-Mikroorganismen (****) | Leistungsziele für die Behandlungskette (log10-Reduktion) |
---|---|---|
A | E. coli | ≥ 5,0 |
Coliphagen insgesamt/f-spezifische Coliphagen/somatische Coliphagen/Coliphagen (*****) | ≥ 6,0 | |
Clostridium perfringens -Sporen/sporenbildende sulfatreduzierende Bakterien (******) | ≥ 4,0 (bei Clostridium perfringens-Sporen) ≥ 5,0 (bei sporenbildenden sulfatreduzierenden Bakterien) |
Fußnote(n):
- (*)
Wenn eine bewässerte Kulturpflanzenart in mehrere der Kategorien in Tabelle 1 fällt, gelten die Anforderungen der strengsten Kategorie.
- (**)
Tropfbewässerung (auch als „Rieselbewässerung” bezeichnet) ist ein Mikrobewässerungsverfahren, bei dem die Pflanzen tropfenweise oder durch einen feinen Strahl mit Wasser versorgt werden; dabei wird das Wasser in sehr kleinen Mengen (2-20 Liter/Stunde) über ein System von Plastikschläuchen mit kleinem Durchmesser und — als Emitter oder Tropfer bezeichneten — Auslässen auf den Boden oder direkt unter die Bodenoberfläche geleitet.
- (***)
Im Falle von Bewässerungsmethoden, bei denen Regen nachgeahmt wird, sollte besonders auf den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern oder Umstehenden geachtet werden. Zu diesem Zweck sind geeignete Vorsorgemaßnahmen anzuwenden.
- (****)
Anstelle der vorgeschlagenen Indikator-Mikroorganismen können für die Überwachung zur Validierung auch die Referenzpathogene Campylobacter, Rotavirus und Cryptosporidium herangezogen werden. In diesem Fall gelten die folgenden log10-Reduktionsziele: Campylobacter (≥ 5,0), Rotavirus (≥ 6,0) und Cryptosporidium (≥ 5,0).
- (*****)
„Coliphagen insgesamt” wurde als der am besten geeignete Virenindikator ausgewählt. Wenn jedoch die Analyse der Coliphagen insgesamt nicht möglich ist, wird mindestens ein Coliphagentyp (f-spezifische Coliphagen oder somatische Coliphagen) analysiert.
- (******)
Clostridium perfringens-Sporen werden als der am besten geeignete Indikator für Protozoen ausgewählt. Sporenbildende sulfatreduzierende Bakterien sind jedoch eine Alternative, wenn die Konzentration von Clostridium perfringens-Sporen nicht ausreicht, um die erforderliche log10-Reduktion zu validieren.
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