Artikel 3 VO (EU) 2020/760

Voraussetzungen und Zugangsanforderungen

(1) Marktteilnehmer, die im Rahmen eines Zollkontingents eine Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz beantragen, müssen in der Union niedergelassen und in ein Mehrwertsteuerregister eingetragen sein. Sie reichen ihren Lizenzantrag bei der Lizenzen erteilenden Behörde des Mitgliedstaats ihrer Niederlassung und ihrer MwSt.-Registrierung (im Folgenden „Lizenz erteilende Behörde” ) ein.

(2) Beantragt ein Marktteilnehmer eine Lizenz im Rahmen eines Zollkontingents, für das gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Nachweis für den Handel vorgeschrieben ist, so übermittelt er zusammen mit dem ersten Lizenzantrag innerhalb jedes Zollkontingentszeitraums den Nachweis für den Handel gemäß Artikel 8 der vorliegenden Verordnung.

(3) Beantragt ein Marktteilnehmer eine Einfuhrlizenz im Rahmen eines Zollkontingents, für das gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 eine Referenzmenge vorgeschrieben ist, so übermittelt er zusammen mit dem ersten Lizenzantrag die in Artikel 10 der vorliegenden Verordnung vorgeschriebenen Unterlagen für die Festlegung der Referenzmenge.

(4) Beantragt ein Marktteilnehmer eine Einfuhrlizenz im Rahmen eines Zollkontingents, für das gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 die vorherige Registrierung der Marktteilnehmer vorgeschrieben ist, so muss er gemäß Artikel 13 der vorliegenden Verordnung vor der Übermittlung des Antrags registriert worden sein.

(5) Nur Marktteilnehmer, die die in Artikel 11 vorgeschriebene Unabhängigkeit aufweisen und eine Erklärung über ihre Unabhängigkeit gemäß Artikel 12 abgeben, können für Zollkontingente, für die eine vorherige Registrierung der Marktteilnehmer vorgeschrieben ist, Anträge stellen.

Abweichend von Unterabsatz 1 ist die vorherige Registrierung der Marktteilnehmer nicht erforderlich, wenn das Erfordernis der Referenzmenge gemäß Absatz 3 im Einklang mit Artikel 9 Absatz 9 ausgesetzt wurde.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.