Artikel 4 VO (EU) 2020/760
Leistung einer Sicherheit
Die Erteilung der folgenden Lizenzen ist an die Leistung einer Sicherheit gebunden:
- a)
- Einfuhrlizenzen;
- b)
- Ausfuhrlizenzen für das von den Vereinigten Staaten von Amerika eröffnete Kontingent für Käse gemäß Kapitel 7 Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761.
- c)
- Ausfuhrlizenzen für das von der Dominikanischen Republik eröffnete Kontingent für Milchpulver gemäß Kapitel 7 Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.