Artikel 4 VO (EU) 2020/760

Leistung einer Sicherheit

Die Erteilung der folgenden Lizenzen ist an die Leistung einer Sicherheit gebunden:

a)
Einfuhrlizenzen;
b)
Ausfuhrlizenzen für das von den Vereinigten Staaten von Amerika eröffnete Kontingent für Käse gemäß Kapitel 7 Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761.
c)
Ausfuhrlizenzen für das von der Dominikanischen Republik eröffnete Kontingent für Milchpulver gemäß Kapitel 7 Abschnitt 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761.

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