ANHANG I VO (EU) 2020/760

Muster der Erklärung über die Unabhängigkeit gemäß Artikel 12

Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung

(1)
In Abschnitt A sind Angaben zum Zollkontingent zu machen, auf das sich die Erklärung über die Unabhängigkeit bezieht.
(2)
In Abschnitt B ist das zutreffende Feld anzukreuzen.
(3)
In Abschnitt C sind der Name des Marktteilnehmers, die EORI-Nummer, das Datum und der Ort der Unterschrift anzugeben sowie die Unterschrift des zuständigen Geschäftsführers des Marktteilnehmers einzufügen.

A.
Zollkontingent

(1)
Laufende Zollkontingentsnummer
KN-Code(s)
Ursprung des Erzeugnisses/der Erzeugnisse(1)

B.
Unabhängigkeit des Marktteilnehmers

Der Antragsteller für die oben genannte laufende Zollkontingentsnummer erklärt:
1.
Der Antragsteller ist nicht gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/760 mit anderen juristischen oder natürlichen Personen verbunden, die für dieselbe laufende Zollkontingentsnummer Anträge einreichen.
Zutreffendes ankreuzen.
2.
Der Antragsteller ist gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/760 mit anderen juristischen oder natürlichen Personen verbunden, die für dieselbe laufende Zollkontingentsnummer Anträge einreichen.

Der Antragsteller übt gemäß Artikel 11 Absatz 3 regelmäßig wesentliche wirtschaftliche Tätigkeiten gegenüber Dritten aus.

Der Antragsteller hat die Identität der natürlichen oder juristischen Personen, mit denen er verbunden ist, gemäß Artikel 11 Absatz 4 im elektronischen System LORI offengelegt.

Zutreffendes ankreuzen.

C.
Angaben zum Marktteilnehmer

Name
EORI-Nummer
Datum und Ort
Unterschrift
Funktion im Unternehmen des Unterzeichners

Fußnote(n):

(1)

Nur auszufüllen, wenn der Ursprung der Erzeugnisse im Lizenzantrag angegeben werden muss.

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