Artikel 3 VO (EU) 2020/873
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 27. Juni 2020.
Ungeachtet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels gilt Artikel 1 Nummer 4 ab dem 28. Juni 2021.
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