ANHANG II VO (EU) 2021/101
Indikatoren, anhand deren über die Fortschritte des Programms zur Erreichung seiner in Artikel 3 genannten Ziele Bericht zu erstatten ist
- 1.
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Entsorgung radioaktiver Abfälle:
- —
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Menge und Art der sicher gelagerten bzw. entsorgten Abfälle mit Jahreszielen je Art, anhand derer die Etappenziele des Programms erreicht werden.
- 2.
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Rückbau und Dekontaminierung:
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Menge und Art der entsorgten Materialien mit Jahreszielen je Art, anhand derer die Etappenziele des Programms erreicht werden.
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