ANHANG II VO (EU) 2021/101

Indikatoren, anhand deren über die Fortschritte des Programms zur Erreichung seiner in Artikel 3 genannten Ziele Bericht zu erstatten ist

1.
Entsorgung radioaktiver Abfälle:

Menge und Art der sicher gelagerten bzw. entsorgten Abfälle mit Jahreszielen je Art, anhand derer die Etappenziele des Programms erreicht werden.

2.
Rückbau und Dekontaminierung:

Menge und Art der entsorgten Materialien mit Jahreszielen je Art, anhand derer die Etappenziele des Programms erreicht werden.

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