Artikel 11 VO (EU) 2021/1057
Unterstützung der Beschäftigung junger Menschen
Die Unterstützung gemäß Artikel 7 Absatz 6 Unterabsätze 2 und 3 wird im Rahmen einer gesonderten Priorität oder eines gesonderten Programms zugewiesen und schließt mindestens die Unterstützung der Verwirklichung des spezifischen Ziels gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a ein und kann die Unterstützung der Verwirklichung der spezifischen Ziele gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und l einschließen.
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