Artikel 38 VO (EU) 2021/1057
Ausschussverfahren für die ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung
(1) Die Kommission wird von dem in Artikel 115 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
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