Artikel 38 VO (EU) 2021/1057

Ausschussverfahren für die ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung

(1) Die Kommission wird von dem in Artikel 115 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

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