ANHANG III VO (EU) 2021/1057

GEMEINSAME INDIKATOREN FÜR DIE ESF+-UNTERSTÜTZUNG ZUR BEKÄMPFUNG MATERIELLER DEPRIVATION

1.
Outputindikatoren

1.1.
Gesamtgeldwert der abgegebenen Nahrungsmittel und Güter:

1.1.1
Gesamtwert der Nahrungsmittelhilfe(1)

1.1.1.1.
Gesamtgeldwert der Nahrungsmittel für Obdachlose
1.1.1.2.
Gesamtgeldwert der Nahrungsmittel für andere Zielgruppen

1.1.2.
Gesamtwert der abgegebenen Güter(2)

1.1.2.1.
Gesamtgeldwert der Güter für Kinder
1.1.2.2.
Gesamtgeldwert der Güter für Obdachlose
1.1.2.3.
Gesamtgeldwert der Güter für andere Zielgruppen

1.2.
Gesamtmenge der abgegebenen Nahrungsmittel (in Tonnen)(3)

1.2.1.
Anteil der Nahrungsmittel, für die nur Transport, Verteilung und Lagerung aus dem Programm gezahlt wurden (in %)
1.2.2.
Anteil der durch den ESF+ kofinanzierten Nahrungsmittel an der Gesamtmenge der durch die Begünstigten abgegebenen Nahrungsmittel (in %)

Die Werte zu den unter den Nummern 1.2.1 und 1.2.2 aufgeführten Indikatoren werden auf der Grundlage fundierter Schätzungen der Begünstigten ermittelt.

2.
Gemeinsame Ergebnisindikatoren

2.1.
Zahl der Endempfänger von Nahrungsmittelhilfe

Zahl der Kinder unter 18 Jahren,

Zahl der jungen Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahren,

Zahl der Frauen,

Zahl der über 65-jährigen Endempfänger,

Zahl der Endempfänger mit Behinderungen(*),

Zahl der Drittstaatsangehörigen(*),

Zahl der Endempfänger ausländischer Herkunft und der Endempfänger, die Minderheiten angehören (u. a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma)(*),

Zahl der obdachlosen Endempfänger oder der von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt betroffenen Endempfänger(*).

2.2.
Zahl der Endempfänger von materieller Unterstützung

Zahl der Kinder unter 18 Jahren,

Zahl der jungen Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahren,

Zahl der Frauen,

Zahl der über 65-jährigen Endempfänger,

Zahl der Endempfänger mit Behinderungen(*),

Zahl der Drittstaatsangehörigen(*),

Zahl der Endempfänger ausländischer Herkunft und der Endempfänger, die Minderheiten angehören (u. a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma)(*),

Zahl der obdachlosen Endempfänger oder der von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt betroffenen Endempfänger(*).

2.3.
Zahl der Endempfänger, die Gutscheine oder Karten erhalten

Zahl der Kinder unter 18 Jahren,

Zahl der jungen Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahren,

Zahl der über 65-jährigen Endempfänger,

Zahl der Frauen,

Zahl der Endempfänger mit Behinderungen(*),

Zahl der Drittstaatsangehörigen(*),

Zahl der Endempfänger ausländischer Herkunft und der Endempfänger, die Minderheiten angehören (u. a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma)(*),

Zahl der obdachlosen Endempfänger oder der von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt betroffenen Endempfänger(*).

Die Werte zu den unter Nummer 2 aufgeführten Indikatoren werden auf der Grundlage fundierter Schätzungen der Begünstigten ermittelt.

Fußnote(n):

(1)

Diese Indikatoren gelten nicht für die Nahrungsmittelhilfe, die indirekt über Gutscheine oder Karten geleistet wird.

(2)

Diese Indikatoren gelten nicht für die Güter, die indirekt über Gutscheine oder Karten bereitgestellt werden.

(3)

Diese Indikatoren gelten nicht für die Nahrungsmittelhilfe, die indirekt über Gutscheine oder Karten geleistet wird.

(*)

Nationale Begriffsbestimmungen können verwendet werden.

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