ANHANG I VO (EU) 2021/1060

Größenordnung und Codes der Arten der Intervention für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF – Artikel 22 Absatz 5

TABELLE 1: GRÖßENORDNUNG UND CODES DER ARTEN DER INTERVENTION,

(1)(2)(3)(4)(5)(6)(7)(8)(9)(10)(11)(12)(13)(14)(15)(16)(17)(18)(19)(20)(21)(22)(23)(24)(25)(26)
INTERVENTIONSBEREICH(3) Koeffizient für die Berechnung der Unterstützung der Klimaschutzziele Koeffizient für die Berechnung der Unterstützung der umweltpolitischen Ziele
Politisches Ziel 1: Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität
001 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in Kleinstunternehmen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
002 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in kleinen und mittleren Unternehmen (auch privaten Forschungszentren) mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
003 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in großen Unternehmen(4) mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
004 Investitionen in Anlagen, darunter auch Forschungsanlagen, in öffentlichen Forschungszentren und Hochschuleinrichtungen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
005 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Kleinstunternehmen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
006 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in KMU (einschließlich privaten Forschungszentren) mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
007 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in großen Unternehmen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
008 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in öffentlichen Forschungszentren und Hochschuleinrichtungen mit direktem Bezug zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten 0 % 0 %
009 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in Kleinstunternehmen (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) 0 % 0 %
010 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in KMU 0 % 0 %
011 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in großen Unternehmen 0 % 0 %
012 Forschungs- und Innovationstätigkeiten, darunter auch Vernetzung, in öffentlichen Forschungszentren, Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) 0 % 0 %
013 Digitalisierung von KMU (einschließlich elektronisch abgewickelten Handels, elektronischen Geschäftsverkehrs, vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationsdrehkreuze, Living Labs, Web-Unternehmer und IKT-Start-ups, B2B) 0 % 0 %
014 Digitalisierung von großen Unternehmen (einschließlich elektronisch abgewickelten Handels, elektronischen Geschäftsverkehrs, vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationsdrehkreuze, Living Labs, Web-Unternehmer und IKT-Start-ups, B2B) 0 % 0 %
015 Digitalisierung von KMU oder großen Unternehmen (einschließlich elektronisch abgewickelten Handels, elektronischen Geschäftsverkehrs, vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationsdrehkreuze, Living Labs, Web-Unternehmer und IKT-Start-ups, B2B) im Einklang mit den Kriterien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Energieeffizienz(5) 40 % 0 %
016 IKT-Lösungen, elektronische Dienste und Anwendungen für staatliche Behörden 0 % 0 %
017 IKT-Lösungen, elektronische Dienste und Anwendungen für staatliche Behörden im Einklang mit den Kriterien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Energieeffizienz(6) 40 % 0 %
018 IT-Dienste und -Anwendungen für digitale Kompetenzen und digitale Inklusion 0 % 0 %
019 Elektronische Gesundheitsdienste und -anwendungen (einschließlich mobiler Informationssysteme im Gesundheitswesen (E-Care) und Internet der Dinge für körperliche Bewegung und umgebungsunterstütztes Leben) 0 % 0 %
020 Geschäftsinfrastruktur für KMU (einschließlich Industrieparks und Gewerbegebieten) 0 % 0 %
021 Unternehmensentwicklung und Internationalisierung von KMU, etwa durch Anlageinvestitionen 0 % 0 %
022 Unterstützung großer Unternehmen durch Finanzinstrumente, etwa durch Anlageinvestitionen 0 % 0 %
023 Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel, unternehmerische Initiative und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an Veränderungen 0 % 0 %
024 Fortgeschrittene Unterstützungsdienste für KMU und KMU-Zusammenschlüsse (etwa Dienstleistungen für Leitung, Vermarktung und Gestaltung) 0 % 0 %
025 Gründungszentren, Unterstützung von Ausgründungen, Ablegern und Neugründungen 0 % 0 %
026 Unterstützung von Innovationsclustern, auch zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen sowie Netzwerken, die vor allem KMU zugutekommen 0 % 0 %
027 Innovationsprozesse in KMU (in den Bereichen Verfahren, Organisation, Vermarktung und Gemeinschaftsgründungen sowie nutzer- und nachfragebestimmte Innovation) 0 % 0 %
028 Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und dem Hochschulbereich 0 % 0 %
029 Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen mit dem Schwerpunkt auf CO2-armer Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel 100 % 40 %
030 Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Kreislaufwirtschaft 40 % 100 %
031 Finanzierung von Betriebskapital in KMU in Form von Zuschüssen zur Reaktion auf die Notlage(7) 0 % 0 %
032 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Backbone/Backhaul-Netz) 0 % 0 %
033 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Zugang/Teilnehmeranschlüsse mit einer Leistung, die bis zum Verteilerpunkt für Mehrfamilienhäuser am Ort der Nutzung einer Glasfaserinstallation gleichwertig ist) 0 % 0 %
034 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Zugang/Teilnehmeranschlüsse mit einer Leistung, die bis zum Verteilerpunkt für Wohnungen oder Geschäftsräume am Ort der Nutzung einer Glasfaserinstallation gleichwertig ist) 0 % 0 %
035 Informations- und Kommunikationstechnologien: Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität (Zugang/Teilnehmeranschlüsse mit einer Leistung, die bis zur Basisstation für moderne Drahtloskommunikation einer Glasfaserinstallation gleichwertig ist) 0 % 0 %
036 Informations- und Kommunikationstechnologien: andere Arten von IKT-Infrastrukturanlagen (einschließlich groß dimensionierten IT-Ressourcen und -Ausrüstung, Rechenzentren, Sensoren und sonstigen drahtlosen Geräten) 0 % 0 %
037 Informations- und Kommunikationstechnologien: andere Arten von IKT-Infrastrukturen (einschließlich groß dimensionierten IT-Ressourcen und -Ausrüstung, Rechenzentren, Sensoren und sonstigen drahtlosen Geräten) im Einklang mit den Kriterien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Energieeffizienz(8) 40 % 0 %
Politisches Ziel 2: Ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität
038 Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben in KMU und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
039 Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben in großen Unternehmen und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
040 Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben in KMU oder großen Unternehmen und Begleitmaßnahmen im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(9) 100 % 40 %
041 Energieeffiziente Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestands, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
042 Energieeffiziente Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestands, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(10) 100 % 40 %
043 Errichtung von neuen energieeffizienten Gebäuden(11) 40 % 40 %
044 Energieeffiziente Renovierung oder Energieeffizienzmaßnahmen in Bezug auf öffentliche Infrastrukturanlagen, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen 40 % 40 %
045 Energieeffiziente Renovierung oder Energieeffizienzmaßnahmen in Bezug auf öffentliche Infrastrukturanlagen, Demonstrationsvorhaben und Begleitmaßnahmen im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(12) 100 % 40 %
046 Unterstützung von Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen, welche zu einer CO2-armen Wirtschaft und zu einer Verbesserung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel beitragen, darunter auch Sensibilisierungsmaßnahmen 100 % 40 %
047 Energie aus erneuerbaren Quellen: Wind 100 % 40 %
048 Energie aus erneuerbaren Quellen: Sonne 100 % 40 %
049 Energie aus erneuerbaren Quellen: Biomasse(13) 40 % 40 %
050 Energie aus erneuerbaren Quellen: Biomasse mit hohen Einsparungen an Treibhausgasemissionen(14) 100 % 40 %
051 Energie aus erneuerbaren Quellen: Meer 100 % 40 %
052 Andere Energie aus erneuerbaren Quellen (einschließlich geothermische Energie) 100 % 40 %
053 Intelligente Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und IKT-Systeme) und Speicherung 100 % 40 %
054 Hochwirksame Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme und -kühlung 40 % 40 %
055(15) Hochwirksame Kraft-Wärme-Kopplung, wirksame Fernwärme und -kühlung mit geringen Emissionen im Verlauf des Lebenszyklus(16) 100 % 40 %
056 Ersatz kohlebetriebener Heizanlagen durch Gasheizungen aus Klimaschutzgründen 0 % 0 %
057 Verteilung und Transport von Erdgas, das Kohle ersetzen soll 0 % 0 %
058 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Vorbeugung und Bewältigung klimabezogener Risiken: Hochwasser und Erdrutsche (wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze) 100 % 100 %
059 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Vorbeugung und Bewältigung klimabezogener Risiken: Brände (wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze) 100 % 100 %
060 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Vorbeugung und Bewältigung klimabezogener Risiken: andere, z. B. Stürme und Dürren (wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze) 100 % 100 %
061 Vorbeugung und Bewältigung von nicht mit dem Klima verbundenen naturbedingten Risiken (z. B. Erdbeben) und mit menschlichen Tätigkeiten verbundenen Risiken (z. B. technisch bedingte Unfälle), wie etwa Sensibilisierungsmaßnahmen, Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und -bewältigung, Infrastrukturanlagen sowie ökosystembasierte Ansätze 0 % 100 %
062 Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Trinkwasserversorgung) 0 % 100 %
063 Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Trinkwasserversorgung) im Einklang mit Effizienzkriterien(17) 40 % 100 %
064 Wasserbewirtschaftung und Schutz von Wasserreserven (einschließlich Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Wiederverwendung und Leckageverringerung) 40 % 100 %
065 Abwasserrückgewinnung und -behandlung 0 % 100 %
066 Abwasserrückgewinnung und -behandlung im Einklang mit Energieeffizienzkriterien(18) 40 % 100 %
067 Abfallbewirtschaftung für Hausmüll: Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Trennung und Wiederverwendung sowie zum Recycling 40 % 100 %
068 Abfallbewirtschaftung für Hausmüll: Behandlung von Restmüll 0 % 100 %
069 Abfallbewirtschaftung für Gewerbe- und Industrieabfälle: Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Trennung und Wiederverwendung sowie zum Recycling 40 % 100 %
070 Abfallbewirtschaftung für Gewerbe- und Industrieabfälle: Restmüll und gefährliche Abfälle 0 % 100 %
071 Förderung der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff 0 % 100 %
072 Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff im Einklang mit Effizienzkriterien(19) 100 % 100 %
073 Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten 0 % 100 %
074 Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten im Einklang mit Effizienzkriterien(20) 40 % 100 %
075 Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in KMU 40 % 40 %
076 Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in großen Unternehmen 40 % 40 %
077 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und Lärmminderung 40 % 100 %
078 Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Natura-2000-Gebieten 40 % 100 %
079 Naturschutz und Schutz der biologischen Vielfalt, Naturerbe und natürliche Ressourcen, grüne und blaue Infrastruktureinrichtungen 40 % 100 %
080 Andere Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Bereich der Erhaltung und Wiederherstellung von Naturlandschaften, die sehr gut Kohlendioxid aufnehmen und speichern können – unter anderem durch Rehydrierung von Moorlandschaften oder Auffangen von Deponiegasen 100 % 100 %
081 Umweltfreundliche Nahverkehrsinfrastruktur(21) 100 % 40 %
082 Umweltfreundliches rollendes Material im Nahverkehr(22) 100 % 40 %
083 Infrastruktur für den Fahrradverkehr 100 % 100 %
084 Digitalisierung des Nahverkehrs 0 % 0 %
085 Digitalisierung des Verkehrs, deren Ziel teilweise die Verringerung von Treibhausgasemissionen ist: Nahverkehr 40 % 0 %
086 Infrastruktur für alternative Kraftstoffe(23) 100 % 40 %
Politisches Ziel 3: Ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität
087(24) Neubau oder Ausbau von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Kernnetz 0 % 0 %
088 Neubau oder Ausbau von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Gesamtnetz 0 % 0 %
089 Neubau oder Ausbau von Nebenstraßen als Verbindungen zum TEN-V-Straßennetz und zu TEN-V-Knoten 0 % 0 %
090 Neubau oder Ausbau von sonstigen nationalen, regionalen und lokalen Zubringerstraßen 0 % 0 %
091 Erneuerung oder Modernisierung von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Kernnetz 0 % 0 %
092 Erneuerung oder Modernisierung von Autobahnen und Straßen – TEN-V-Gesamtnetz 0 % 0 %
093 Erneuerung oder Modernisierung anderer Straßen (Autobahnen, nationale, regionale oder lokale Straßen) 0 % 0 %
094 Digitalisierung des Verkehrs: Straße 0 % 0 %
095 Digitalisierung des Verkehrs, deren Ziel teilweise die Verringerung von Treibhausgasemissionen ist: Straße 40 % 0 %
096 Neubau oder Ausbau von Schienenstrecken – TEN-V-Kernnetz 100 % 40 %
097 Neubau oder Ausbau von Schienenstrecken – TEN-V-Gesamtnetz 100 % 40 %
098 Neubau oder Ausbau anderer Schienenstrecken 40 % 40 %
099 Neubau oder Ausbau anderer Schienenstrecken – elektrifiziert/Null-Emissionen(25) 100 % 40 %
100 Erneuerung oder Modernisierung von Schienenstrecken – TEN-V-Kernnetz 100 % 40 %
101 Erneuerung oder Modernisierung von Schienenstrecken – TEN-V-Gesamtnetz 100 % 40 %
102 Erneuerung oder Modernisierung anderer Schienenstrecken 40 % 40 %
103 Erneuerung oder Modernisierung anderer Schienenstrecken – elektrifiziert/Null-Emissionen(26) 100 % 40 %
104 Digitalisierung des Verkehrs: Schiene 40 % 0 %
105 Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) 40 % 40 %
106 Rollendes Material 0 % 40 %
107 Elektrisch/mit Null-Emissionen(26) betriebenes rollendes Material 100 % 40 %
108 Multimodaler Verkehr (TEN-V) 40 % 40 %
109 Multimodaler Verkehr (nicht Nahverkehr) 40 % 40 %
110 Seehäfen (TEN-V) 0 % 0 %
111 Seehäfen (TEN-V) mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
112 Andere Seehäfen 0 % 0 %
113 Andere Seehäfen mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
114 Binnenwasserstraßen und -häfen (TEN-V) 0 % 0 %
115 Binnenwasserstraßen und -häfen (TEN-V) mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
116 Binnenwasserstraßen und -häfen (regional und lokal) 0 % 0 %
117 Binnenwasserstraßen und -häfen (regional und lokal) mit Ausnahme von Einrichtungen zum Transport von fossilen Brennstoffen 40 % 0 %
118 Gefahrenabwehr- und Flugsicherheitssysteme sowie Flugverkehrsleitsysteme für bestehende Flughäfen 0 % 0 %
119 Digitalisierung des Verkehrs: andere Verkehrsträger 0 % 0 %
120 Digitalisierung des Verkehrs, deren Ziel teilweise die Verringerung von Treibhausgasemissionen ist: andere Verkehrsträger 40 % 0 %
Politisches Ziel 4: Ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
121 Einrichtungen für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung 0 % 0 %
122 Bildungseinrichtungen (Primar- und Sekundarbereich) 0 % 0 %
123 Bildungseinrichtungen (Tertiärbereich) 0 % 0 %
124 Bildungseinrichtungen (berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung) 0 % 0 %
125 Unterkünfte für Migranten, Flüchtlinge und Menschen, die unter internationalem Schutz stehen oder diesen beantragt haben 0 % 0 %
126 Unterkünfte (außer für Migranten, Flüchtlinge und Menschen, die unter internationalem Schutz stehen oder diesen beantragt haben) 0 % 0 %
127 Andere soziale Einrichtungen, die zur sozialen Inklusion vor Ort beitragen 0 % 0 %
128 Einrichtungen des Gesundheitswesens 0 % 0 %
129 Medizinische Ausrüstung 0 % 0 %
130 Mobile Vermögenswerte im Gesundheitswesen 0 % 0 %
131 Digitalisierung des Gesundheitswesens 0 % 0 %
132 Zur Reaktion auf die Notlage notwendige kritische Ausrüstung und Lieferungen 0 % 0 %
133 Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von Migranten, Flüchtlingen und Menschen, die unter internationalem Schutz stehen oder diesen beantragt haben 0 % 0 %
134 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt 0 % 0 %
135 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose 0 % 0 %
136 Gezielte Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen 0 % 0 %
137 Unterstützung von Selbstständigkeit und Unternehmensgründungen 0 % 0 %
138 Unterstützung von Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen 0 % 0 %
139 Maßnahmen zur Modernisierung und Stärkung von Arbeitsmarkteinrichtungen und -diensten zur Bewertung und Vorhersage des Bedarfs an Kompetenzen und um eine frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen 0 % 0 %
140 Unterstützung für die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und für Arbeitsmarktübergänge 0 % 0 %
141 Unterstützung der Mobilität von Arbeitskräften 0 % 0 %
142 Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Verringerung der geschlechterspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt 0 % 0 %
143 Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben einschließlich Zugang zu Kinderbetreuung und Betreuung bzw. Pflege von Angehörigen 0 % 0 %
144 Maßnahmen für ein gesundes und gut angepasstes Arbeitsumfeld, in dem Gesundheitsrisiken bekämpft werden, etwa durch die Förderung körperlicher Bewegung 0 % 0 %
145 Unterstützung für die Entwicklung digitaler Kompetenzen 0 % 0 %
145a Unterstützung für die Entwicklung von Kompetenzen oder den Zugang zu Beschäftigung im Bereich digitale Technologien und technologieintensive Innovationen sowie Biotechnologien. 0 % 0 %
145b Unterstützung für die Entwicklung von Kompetenzen oder den Zugang zu Beschäftigung im Bereich umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien. 100 % 40 %
146 Unterstützung für die Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen 0 % 0 %
147 Maßnahmen zur Förderung eines aktiven und gesunden Alterns 0 % 0 %
148 Unterstützung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
149 Unterstützung der Primar- und Sekundarschulbildung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
150 Unterstützung der tertiären Bildung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
151 Unterstützung der Erwachsenenbildung (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
152 Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft 0 % 0 %
153 Förderung von Konzepten für die Eingliederung oder Wiedereingliederung von benachteiligten Personen in das Erwerbsleben 0 % 0 %
154 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs marginalisierter Gruppen, wie etwa der Roma, zu Bildung und Beschäftigung und Förderung ihrer sozialen Inklusion 0 % 0 %
155 Unterstützung der Zivilgesellschaft bei ihrer Arbeit mit marginalisierten Gruppen, wie etwa den Roma 0 % 0 %
156 Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt 0 % 0 %
157 Maßnahmen zur sozialen Integration von Drittstaatsangehörigen 0 % 0 %
158 Maßnahmen zur Verbesserung des gleichen und zeitnahen Zugangs zu hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen 0 % 0 %
159 Maßnahmen zum Ausbau der durch Angehörige und gemeindenah erbrachten Betreuungs- und Pflegeleistungen 0 % 0 %
160 Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Effektivität und Belastbarkeit des Gesundheitswesens (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
161 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur Langzeitpflege (mit Ausnahme von Infrastrukturanlagen) 0 % 0 %
162 Maßnahmen zur Modernisierung von Sozialschutzsystemen, einschließlich der Förderung des Zugangs zum Sozialschutz 0 % 0 %
163 Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten Benachteiligten und Kindern 0 % 0 %
164 Bekämpfung der materiellen Unterversorgung durch Lebensmittelhilfe bzw. andere materielle Hilfe für die am stärksten Benachteiligten einschließlich Begleitmaßnahmen 0 % 0 %
Politisches Ziel 5: Ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen
165 Schutz, Entwicklung und Förderung öffentlicher touristischer Ressourcen und Dienstleistungen 0 % 0 %
166 Schutz, Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes und von kulturellen Angeboten 0 % 0 %
167 Schutz, Entwicklung und Förderung von Naturerbe und Ökotourismus außer in Natura-2000-Gebieten 0 % 100 %
168 Erneuerung und Sicherheit des öffentlichen Raums 0 % 0 %
169 Initiativen im Bereich der Raumentwicklung, einschließlich der Erstellung territorialer Strategien 0 % 0 %
Sonstige Codes mit Bezug zu den politischen Zielen 1-5
170 Erhöhung der Kapazität der Programmbehörden und der am Einsatz der Fonds beteiligten Stellen 0 % 0 %
171 Verbesserung der Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb und außerhalb des Mitgliedstaats 0 % 0 %
172 Querfinanzierung im Rahmen des EFRE (Unterstützung von Maßnahmen nach Art des ESF+, die zur Umsetzung der EFRE-Komponente eines Vorhabens notwendig und direkt damit verbunden sind) 0 % 0 %
173 Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern für die Umsetzung von Projekten und Initiativen im Bereich der territorialen Zusammenarbeit in einem grenzübergreifenden, transnationalen, maritimen und interregionalen Kontext 0 % 0 %
174 Interreg: Grenzmanagement sowie Mobilitäts- und Migrationsmanagement 0 % 0 %
175 Gebiete in äußerster Randlage: Ausgleich für Zusatzkosten aufgrund von schlechter Anbindung und territorialer Zersplitterung 0 % 0 %
176 Gebiete in äußerster Randlage: Maßnahmen zum Ausgleich von Zusatzkosten aufgrund der Größe des Marktes 0 % 0 %
177 Gebiete in äußerster Randlage: Förderung des Ausgleichs von Zusatzkosten aufgrund von klimatischen Bedingungen und schwierigen Geländebedingungen 40 % 40 %
178 Gebiete in äußerster Randlage: Flughäfen 0 % 0 %
Technische Hilfe
179 Information und Kommunikation 0 % 0 %
180 Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Kontrolle 0 % 0 %
181 Bewertung und Studien, Datenerhebung 0 % 0 %
182 Stärkung der Kapazität der Behörden des Mitgliedstaats, der Begünstigten und von relevanten Partnern 0 % 0 %
Andere Codes betreffend die in Phasen durchgeführten Vorhaben gemäß Artikel 118a
183 Abfallbewirtschaftung für Hausmüll: Deponierung 0 % 100 %
184 Stromspeicherung und -übertragung 100 % 40 %
185 Erdgas: Speicherung, Übertragung und Verteilung 0 % 0 %
186 Flughäfen 0 % 0 %
187 Produktive Investitionen in große Unternehmen im Zusammenhang mit der CO2-armen Wirtschaft 40 % 0 %
188 Produktive Investitionen in große Unternehmen, die in erster Linie mit umweltschonenden und ressourceneffizienten Technologien verbunden sind. 100 % 40 %
189 Produktive Investitionen in KMU, die in erster Linie mit umweltschonenden und ressourceneffizienten Technologien verbunden sind. 100 % 40 %
190 Produktive Investitionen in große Unternehmen, die in erster Linie mit Biotechnologien verbunden sind. 0 % 0 %
191 Produktive Investitionen in KMU, die in erster Linie mit Biotechnologien verbunden sind. 0 % 0 %
192 Produktive Investitionen in große Unternehmen, die in erster Linie mit digitalen Technologien und technologieintensiven Innovationen verbunden sind. 0 % 0 %
193 Produktive Investitionen in KMU, die in erster Linie mit digitalen Technologien und technologieintensiven Innovationen verbunden sind. 0 % 0 %

TABELLE 2: CODES FÜR DIE DIMENSION „FORM DER UNTERSTÜTZUNG”

(27)
FORM DER UNTERSTÜTZUNG
01 Zuschuss
02 Unterstützung durch Finanzinstrumente: Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Investitionen
03 Unterstützung durch Finanzinstrumente: Darlehen
04 Unterstützung durch Finanzinstrumente: Garantie
05 Unterstützung durch Finanzinstrumente: Zuschüsse innerhalb eines Finanzinstrumentvorhabens
06 Preisgeld

TABELLE 3: CODES FÜR DIE DIMENSION „TERRITORIALE UMSETZUNGSMECHANISMEN UND TERRITORIALE AUSRICHTUNG”

(28)
TERRITORIALE UMSETZUNGSMECHANISMEN UND TERRITORIALE AUSRICHTUNG
Integrierte territoriale Investitionen (ITI) ITI mit Fokus auf nachhaltiger Stadtentwicklung
01 Stadtviertel x
02 Städte und Vororte x
03 Funktionale städtische Gebiete x
04 Ländliche Gebiete
05 Berggebiete
06 Inseln und Küstengebiete
07 Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte
08 Sonstige territoriale Ausrichtung
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) CLLD mit Fokus auf nachhaltiger Stadtentwicklung
09 Stadtviertel x
10 Städte und Vororte x
11 Funktionale städtische Gebiete x
12 Ländliche Gebiete
13 Berggebiete
14 Inseln und Küstengebiete
15 Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte
16 Sonstige territoriale Ausrichtung
Sonstige territoriale Instrumente Sonstige territoriale Instrumente mit Fokus auf nachhaltiger Stadtentwicklung
17 Stadtviertel x
18 Städte und Vororte x
19 Funktionale städtische Gebiete x
20 Ländliche Gebiete
21 Berggebiete
22 Inseln und Küstengebiete
23 Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte
24 Sonstige territoriale Ausrichtung
Sonstige Ansätze(28)
25 Stadtviertel
26 Städte und Vororte
27 Funktionale städtische Gebiete
28 Ländliche Gebiete
29 Berggebiete
30 Inseln und Küstengebiete
31 Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte
32 Sonstige territoriale Ausrichtung
33 Keine territoriale Ausrichtung

TABELLE 4: CODES FÜR DIE DIMENSION „WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT”

01 Land- und Forstwirtschaft
02 Fischerei
03 Aquakultur
04 Andere Sektoren der blauen Wirtschaft
05 Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken
06 Herstellung von Textilien und Bekleidung
07 Fahrzeugbau
08 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
09 Sonstiges nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe
10 Baugewerbe/Bau
11 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
12 Energieversorgung
13 Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
14 Verkehr und Lagerei
15 Information und Kommunikation, einschließlich Telekommunikation
16 Handel
17 Tourismus, Beherbergung und Gastronomie
18 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
19 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung und wirtschaftliche Dienstleistungen
20 Öffentliche Verwaltung
21 Bildung
22 Gesundheitswesen
23 Sozialwesen, öffentliche und persönliche Dienstleistungen
24 Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit Umwelt
25 Kunst, Unterhaltung, Kreativwirtschaft und Erholung
26 Sonstige Dienstleistungen

TABELLE 5: CODES FÜR DIE DIMENSION „GEBIET”

GEBIET
Code Gebiet
Code der Region/des Gebiets, in der/dem das Vorhaben durchgeführt wird, gemäß der Gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003.

TABELLE 6: CODES FÜR SEKUNDÄRE ESF+-THEMEN

(29)
SEKUNDÄRES ESF+-THEMA Koeffizient für die Berechnung der Unterstützung der Klimaschutzziele
01 Beitrag zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft 100 %
02 Entwicklung digitaler Kompetenzen und Arbeitsplätze 0 %
03 Investitionen in Forschung und Innovation und intelligente Spezialisierung 0 %
04 Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 0 %
05 Nichtdiskriminierung 0 %
06 Bekämpfung der Kinderarmut 0 %
07 Aufbau der Kapazitäten der Sozialpartner 0 %
08 Aufbau der Kapazitäten der zivilgesellschaftlichen Organisationen 0 %
09 Entfällt 0 %
10 Bewältigung der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen(29) 0 %
11 Beitrag zu Kompetenzen und Arbeitsplätzen in den Bereichen digitale Technologien, technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien und Biotechnologien. 0 %

TABELLE 7: CODES FÜR DIE DIMENSION „GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER” IM ESF+, EFRE, KOHÄSIONSFONDS UND JTF

Dimension „Gleichstellung der Geschlechter” im ESF+, EFRE, Kohäsionsfonds und JTF Koeffizient für die Berechnung der Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter
01 Ausrichtung auf die Gleichstellung der Geschlechter 100 %
02 Durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung 40 %
03 Ohne Bezug zur Gleichstellung der Geschlechter 0 %

TABELLE 8: CODES FÜR DIE MAKROREGIONALEN STRATEGIEN UND MEERESBECKENSTRATEGIEN

MAKROREGIONALE STRATEGIEN UND MEERESBECKENSTRATEGIEN
01 Strategie für den adriatisch-ionischen Raum
02 Strategie für den Alpenraum
03 Strategie für den Ostseeraum
04 Strategie für den Donauraum
05 Strategie für die Arktis
06 Atlantikstrategie
07 Schwarzmeerstrategie
08 Strategie für den Mittelmeerraum
09 Nordseestrategie
10 Strategie für den westlichen Mittelmeerraum
11 Kein Beitrag zu den makroregionalen Strategien oder Meeresbeckenstrategien

Fußnote(n):

(1)

Für das aus dem JTF unterstützte spezifische Ziel, „Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 auf der Grundlage des Übereinkommens von Paris zu bewältigen” , dürfen die Interventionsbereiche unter jedem politischen Ziel verwendet werden, sofern sie mit den Artikeln 8 und 9 der JTF-Verordnung und dem relevanten territorialen Plan für einen gerechten Übergang im Einklang stehen. Für das genannte spezifische Ziel wird für alle verwendeten Interventionsbereiche der Koeffizient für die Berechnung der Unterstützung der Klimaschutzziele auf 100 % festgelegt.

(2)

Wurde der Betrag eines Mitgliedstaats, der als Unterstützung von Klimaschutzzielen im Rahmen seines Aufbau- und Resilienzplans anerkannt wird, in Anwendung von Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/241 erhöht, so wird der Beitrag dieses Mitgliedstaats zur Unterstützung der Klimaschutzziele in gleicher Weise auch im Rahmen der Kohäsionspolitik verhältnismäßig erhöht.

(3)

Die Interventionsbereiche sind einem politischen Ziel zugeordnet, jedoch nicht auf dieses beschränkt. Jeder Interventionsbereich kann unter jedem politischen Ziel verwendet werden. Insbesondere für das politische Ziel 5 können zusätzlich zu den unter diesem Ziel aufgelisteten Dimensionscodes auch alle unter den Zielen 1 bis 4 aufgeführten Codes gewählt werden.

(4)

Große Unternehmen sind alle Unternehmen außer KMU, einschließlich kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung.

(5)

Wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, dass die Tätigkeit Daten verarbeiten oder erheben muss, um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zu ermöglichen, die zu nachweisbaren wesentlichen Einsparungen der im Verlauf des gesamten Lebenszyklus entstehenden Treibhausgasemissionen führen; oder wenn für das Ziel der Maßnahme die Einhaltung des „Europäischen Verhaltenskodex zur Energieeffizienz in Rechenzentren” durch Datenzentren erforderlich ist.

(6)

Wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, dass die Tätigkeit Daten verarbeiten oder erheben muss, um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zu ermöglichen, die zu nachweisbaren wesentlichen Einsparungen der im Verlauf des gesamten Lebenszyklus entstehenden Treibhausgasemissionen führen; oder wenn für das Ziel der Maßnahme die Einhaltung des „Europäischen Verhaltenskodex zur Energieeffizienz in Rechenzentren” durch Datenzentren erforderlich ist.

(7)

Dieser Code kann nur angeführt werden, wenn befristete Maßnahmen zum Einsatz des EFRE im Rahmen der Reaktion auf außergewöhnliche und ungewöhnliche Umstände gemäß Artikel 5 Absatz 6 EFRE- und Kohäsionsfondsverordnung durchgeführt werden.

(8)

Wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, dass die Tätigkeit Daten verarbeiten oder erheben muss, um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zu ermöglichen, die zu nachweisbaren wesentlichen Einsparungen der im Verlauf des gesamten Lebenszyklus entstehenden Treibhausgasemissionen führen; oder wenn für das Ziel der Maßnahme die Einhaltung des „Europäischen Verhaltenskodex zur Energieeffizienz in Rechenzentren” durch Datenzentren erforderlich ist.

(9)

Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, a) im Durchschnitt wenigstens eine Renovierung mittlerer Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission vom 8. Mai 2019 zur Renovierung von Gebäuden (ABl. L 127 vom 16.5.2019, S. 34) zu erreichen, oder b) im Durchschnitt wenigstens eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber den vorherigen Emissionen zu erreichen.

(10)

Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, im Durchschnitt wenigstens eine Renovierung mittlerer Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zu erreichen. Die Renovierung von Gebäuden umfasst auch Infrastrukturanlagen im Sinne der Interventionsbereiche 120 bis 127.

(11)

Wenn das Ziel der Maßnahmen die Errichtung von neuen Gebäuden mit einem Primärenergiebedarf (PEB) betrifft, der um mindestens 20 % unter der Anforderung für Fast-Nullenergiegebäude liegt (Fast-Nullenergiegebäude, einzelstaatliche Bestimmungen). Die Errichtung von neuen energieeffizienten Gebäuden umfasst auch Infrastrukturanlagen im Sinne der Interventionsbereiche 120 bis 127.

(12)

Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, a) im Durchschnitt wenigstens eine Renovierung mittlerer Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zu erreichen, oder b) im Durchschnitt wenigstens eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber den vorherigen Emissionen zu erreichen. Die Renovierung von Gebäuden umfasst auch Infrastrukturanlagen im Sinne der Interventionsbereiche 120 bis 127.

(13)

Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf die Erzeugung von Strom oder Wärme aus Biomasse gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82) bezieht.

(14)

Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf die Erzeugung von Strom oder Wärme aus Biomasse gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 bezieht, und wenn es das Ziel der Maßnahme ist, durch die Verwendung von Biomasse in der Einrichtung Einsparungen von Treibhausgasemissionen in Höhe von mindestens 80 % in Bezug auf die Methodik zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und den einschlägigen Vergleichswert für fossile Brennstoffe gemäß Anhang VI der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu erzielen. Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf die Erzeugung von Biokraftstoffen aus Biomasse (außer Futter- oder Nahrungsmittelpflanzen) gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 bezieht, und wenn es das Ziel der Maßnahme ist, durch die Verwendung von Biomasse für diesen Zweck in der Einrichtung Einsparungen von Treibhausgasemissionen von mindestens 65 % in Bezug auf die Methodik zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und den einschlägigen Vergleichswert für fossile Brennstoffe gemäß Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu erzielen.

(15)

Dieses Feld kann nicht verwendet werden, wenn gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h EFRE- und Kohäsionsfondsverordnung fossile Brennstoffe unterstützt werden.

(16)

Im Falle von hochwirksamer Kraft-Wärme-Kopplung und wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, im Verlauf des gesamten Lebenszyklus entstehende Treibhausgasemissionen, die unter 100g CO2-Äquivalent/kWh liegen, oder die Erzeugung von Wärme bzw. Kälte aus Abwärme zu erzielen. Im Falle von Fernwärme und -kühlung, wenn die diesbezüglichen Infrastrukturanlagen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) entsprechen oder wenn die bestehenden Infrastrukturanlagen renoviert werden, um der Definition wirksamer Fernwärme und -kühlung zu entsprechen, oder wenn es sich bei dem Projekt um ein fortgeschrittenes Pilotsystem handelt (Systeme für Kontrolle und Energiemanagement, Internet der Dinge) oder wenn das Projekt dazu führt, dass das jeweilige Fernwärme- und -kühlungssystem mit niedrigeren Temperaturen betrieben wird.

(17)

Wenn das Ziel der Maßnahme darin besteht, dass das errichtete System einen durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einen Infrastruktur-Leckageindex (ILI) von ≤ 1,5 haben soll und die Renovierungsmaßnahmen den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % oder den Verlust durch Leckagen um mehr als 20 % verringern sollen.

(18)

Wenn das Ziel der Maßnahme für das errichtete durchgängige Abwassersystem ein Nettoenergieverbrauch von null oder für die Erneuerung des durchgängigen Abwassersystems eine Verringerung des durchschnittlichen Energieverbrauchs von mindestens 10 % ist (ausschließlich durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und nicht durch wesentliche Änderungen oder Laständerungen).

(19)

Wenn das Ziel der Maßnahme eine Verarbeitung von zumindest 50 % der verarbeiteten getrennt gesammelten ungefährlichen Abfälle (erfasst nach Gewicht) zu Sekundärrohstoffen ist.

(20)

Wenn es das Ziel der Maßnahme ist, Industriestandorte und kontaminierte Standorte in natürliche CO2-Senken umzuwandeln.

(21)

Umweltfreundliche Nahverkehrsinfrastruktur bezeichnet Infrastruktur, die das Betreiben von rollendem Material mit Null-Emissionen ermöglicht.

(22)

Umweltfreundliches rollendes Material im Nahverkehr bezieht sich auf rollendes Material mit Null-Emissionen.

(23)

Wenn das Ziel der Maßnahme der Richtlinie (EU) 2018/2001 entspricht.

(24)

Für die Interventionsbereiche 087 bis 091 können die Interventionsbereiche 081, 082 und 086 für Bestandteile der Maßnahmen verwendet werden, die sich auf Interventionen im Bereich alternative Kraftstoffe etwa für Elektrofahrzeuge oder öffentliche Verkehrsmittel beziehen.

(25)

Wenn sich das Ziel der Maßnahme auf elektrifizierte Streckenanlagen und diesbezügliche untergeordnete Systeme bezieht oder wenn es einen Plan zur Elektrifizierung gibt oder wenn es innerhalb von höchstens zehn Jahren für die Nutzung durch Züge ohne Auspuffemissionen geeignet sein wird.

(26)

Gilt auch für Züge mit Zweikrafttriebwagen.

(27)

Diese Tabelle gilt für die Zwecke der Tabelle 12 in Anhang VII für den EMFAF.

(28)

Sonstige Ansätze, die im Rahmen der anderen politischen Ziele außer dem politischen Ziel 5 und nicht in Form integrierter territorialer Investitionen oder von der örtlichen Bevölkerung betriebener lokaler Entwicklung verfolgt werden.

(29)

Einschließlich derjenigen Herausforderungen, die in den nationalen Reformprogrammen sowie in den relevanten – gemäß Artikel 121 Absatz 2 AEUV und Artikel 148 Absatz 4 AEUV verabschiedeten – länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden.

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