ANHANG VI VO (EU) 2021/1060
Muster für ein Programm für den AMIF, den ISF und das BMVI – Artikel 21 Absatz 3
CCI-Nr. | |
Bezeichnung auf Englisch | [255](1) |
Bezeichnung in der Landessprache | [255] |
Version | |
Erstes Jahr | [4] |
Letztes Jahr | [4] |
Förderfähig ab | |
Förderfähig bis | |
Nummer des Kommissionsbeschlusses | |
Datum des Kommissionsbeschlusses | |
Nummer des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats | |
Datum des Inkrafttretens des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats | |
Nicht substanzielle Übertragung (Artikel 24 Absatz 5 der Dachverordnung) | ja/nein |
-
1.
-
Programmstrategie: wichtigste Herausforderungen und politische Maßnahmen
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern iii, iv, v und ix der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung)In diesem Abschnitt wird erläutert, wie mit dem Programm die wichtigsten auf nationaler Ebene ermittelten Herausforderungen auf der Grundlage von Bedarfsanalysen und/oder Strategien auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene angegangen werden. Darin wird ein Überblick über den Stand der Umsetzung des einschlägigen Besitzstands der Union und über die bei den Aktionsplänen der Union erzielten Fortschritte gegeben, und es wird beschrieben, wie der Fonds ihre Entwicklung im Laufe des Programmzeitraums unterstützen wird. |
Textfeld [15000] |
- 2.
- Spezifische Ziele (für jedes spezifische Ziel, ausgenommen technische Hilfe, zu wiederholen)
Bezug: Artikel 22 Absätze 2 und 4 der Dachverordnung- 2.1.
- Bezeichnung des spezifischen Ziels [300]
- 2.1.1.
- Beschreibung eines spezifischen Ziels
In diesem Abschnitt werden für jedes einzelne spezifische Ziel die Ausgangslage und die wichtigsten Herausforderungen beschrieben und die aus Fondsmitteln unterstützte Reaktion vorgeschlagen. Es wird beschrieben, welche Durchführungsmaßnahmen mit der Unterstützung aus dem Fonds angegangen werden; der Abschnitt enthält eine indikative Auflistung der Maßnahmen, die in den Geltungsbereich der Artikel 3 und 5 der AMIF-, der ISF- oder der BMVI-Verordnung fallen. Insbesondere Folgendes: Für die Betriebskostenunterstützung wird eine Begründung gemäß Artikel 21der AMIF-Verordnung, Artikel 16 der ISF-Verordnung oder Artikel 16 und 17 der BMVI-Verordnung angegeben. Sie enthält eine indikative Liste der Begünstigten mit ihren satzungsmäßigen Zuständigkeiten und die wichtigsten zu unterstützenden Aufgaben. Gegebenenfalls geplante Nutzung von Finanzinstrumenten. Textfeld [16000 Zeichen] |
- 2.1.2.
- Indikatoren
Bezug: Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe e der DachverordnungSpezifisches Ziel | ID [5] | Indikator [255] | Einheit für die Messung | Etappenziel (2024) | Sollvorgabe (2029) |
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Spezifisches Ziel | ID [5] | Indikator [255] | Einheit für die Messung | Ausgangswert | Einheit für die Messung des Ausganswerts | Bezugsjahr(e) | Sollvorgabe (2029) | Einheit für die Messung für die Sollvorgabe | Datenquelle [200] | Bemerkungen [200] |
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- 2.1.3.
- Indikative Aufschlüsselung der geplanten Mittel (EU) nach Art der Intervention
Bezug: Artikel 22 Absatz 5 der Dachverordnung und Artikel 16 Absatz 12 der AMIF-Verordnung, Artikel 13 Absatz 12 der ISF-Verordnung oder Artikel 13 Absatz 18 der BMVI-VerordnungSpezifisches Ziel | Art der Intervention | Code | Richtbetrag (in EUR) |
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- 2.2.
- Technische Hilfe
- 2.2.1.
- Beschreibung
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe f, Artikel 36 Absatz 5, Artikel 37 und Artikel 95 der DachverordnungTextfeld [5000] (Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung) |
Textfeld [3000] (Technische Hilfe gemäß Artikel 37 der Dachverordnung) |
- 2.2.2.
- Indikative Aufschlüsselung der technischen Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 und Artikel 37 Dachverordnung
Art der Intervention | Code | Richtbetrag (in EUR) |
---|---|---|
- 3.
- Finanzierungsplan
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g der Dachverordnung- 3.1.
- Mittelausstattung nach Jahr
Fonds | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | Insgesamt |
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- 3.2.
- Gesamtmittelzuweisungen
Spezifisches Ziel (SZ) | Art der Maßnahme | Berechnungsgrundlage Unionsunterstützung (insgesamt oder öffentlich) | Unionsbeitrag (a) | nationaler Beitrag (b)=(c)+(d) | indikative Aufschlüsselung des nationalen Beitrags | Insgesamt (e)=(a)+(b) | Kofinanzierungssatz (f)=(a)÷(e) | |
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öffentlich (c) | privat (d) | |||||||
SZ 1 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (außer Transit-Sonderregelung) oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (Transit-Sonderregelung) | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 6 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung | ||||||||
Insgesamt für SZ 1 | ||||||||
SZ 2 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Insgesamt für SZ 2 | ||||||||
SZ 3 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Insgesamt für SZ 3 | ||||||||
SZ 4 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 19 der AMIF-Verordnung | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Zugang) | ||||||||
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Abgang) | ||||||||
Insgesamt für SZ 4 | ||||||||
Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung | ||||||||
Technische Hilfe nach Artikel 37 der Dachverordnung | ||||||||
Endsumme |
Anzahl der Personen pro Jahr | |||||||
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Kategorie | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Neuansiedlung | |||||||
Aufnahme aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | |||||||
Aufnahme von schutzbedürftigen Personen aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | |||||||
Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Zugang) | |||||||
Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Abgang) | |||||||
[sonstige Kategorien] |
- 3.3.
- Übertragungen
Empfangender Fonds / empfangendes Instrument Übertragender Fonds / übertragendes Instrument | AMIF | ISF | BMVI | EFRE | ESF+ | Kohäsionsfonds | EMFAF | Insgesamt |
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AMIF | ||||||||
ISF | ||||||||
BMVI | ||||||||
Insgesamt |
Zu übertragender Betrag | |
Instrument 1 [Bezeichnung] | |
Instrument 2 [Bezeichnung] | |
Insgesamt |
- 4.
- Grundlegende Voraussetzungen
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe i der DachverordnungGrundlegende Voraussetzungen | Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen | Kriterien | Erfüllung der Kriterien | Verweis auf relevante Unterlagen | Begründung |
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Kriterium 1 | j/n | [500] | [1000] | ||
Kriterium 2 |
- 5.
- Programmbehörden
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe k, Artikel 71 und Artikel 84 der DachverordnungName der Einrichtung [500] | Name und Funktion des Ansprechpartners [200] | E-Mail-Adresse [200] | |
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Verwaltungsbehörde | |||
Prüfbehörde | |||
Stelle, an die die Kommission Zahlungen entrichtet |
- 6.
- Partnerschaft
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe h der DachverordnungTextfeld [10000] |
- 7.
- Kommunikation und Sichtbarkeit
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe j der DachverordnungTextfeld [4500] |
- 8.
- Verwendung von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen
Bezug: Artikel 94 und 95 DachverordnungBeabsichtigte Nutzung der Artikel 94 und 95 | JA | NEIN |
Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen im Rahmen der Priorität gemäß Artikel 94 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 1 ausfüllen) | □ | □ |
Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 95 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 2 ausfüllen) | □ | □ |
Anlage 1
Datum der Einreichung des Vorschlags | |
- A.
- Zusammenfassung der wichtigsten Elemente
Spezifisches Ziel | Geschätzter Anteil der Gesamtmittelzuweisung innerhalb des spezifischen Ziels, für das die vereinfachte Kostenoption angewandt wird, in % | Art(en) der abgedeckten Vorhaben | Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht | Einheit für die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht | Art der vereinfachten Kostenoption (standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung) | Betrag (in EUR) oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption | ||
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Code(4) | Beschreibung | Code(5) | Beschreibung | |||||
- B.
- Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen)
Erhielt die Verwaltungsbehörde Unterstützung von einem externen Unternehmen, um die unten angegebenen vereinfachten Kosten festzulegen? Falls ja, bitte das externe Unternehmen angeben: ja/nein – Name des externen Unternehmens
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- C.
- Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung
- 1.
- Datenquelle, anhand derer die standardisierten Kosten je Einheit, die Pauschalbeträge und die Pauschalfinanzierungen berechnet werden (wer erstellte, erhob und erfasste die Daten, wo werden die Daten gespeichert, Stichtage, Validierung usw.)
- 2.
- Bitte geben Sie an, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung auf der Grundlage von Artikel 94 Absatz 2 der Dachverordnung für die Art von Vorhaben geeignet ist.
- 3.
- Bitte geben Sie an, wie die Berechnungen erfolgt sind, insbesondere einschließlich eventueller Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend, sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und auf Anfrage in einem für die Kommission nutzbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
- 4.
- Bitte erläutern Sie, wie Sie sichergestellt haben, dass nur die förderfähigen Ausgaben in die Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, der Pauschalbeträge und der Pauschalfinanzierungen eingeflossen sind.
- 5.
- Bewertung der Berechnungsmethode sowie der Beträge durch die Prüfbehörde und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überprüfung, Qualität, Erhebung und Speicherung der Daten.
Anlage 2
Datum der Einreichung des Vorschlags | |
- A.
- Zusammenfassung der wichtigsten Elemente
Spezifisches Ziel | Von der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung abgedeckter Betrag | Art(en) der abgedeckten Vorhaben | Zu erfüllende Bedingungen/Zu erzielende Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen | Indikator | Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen | Vorgesehene Art der Erstattungsmethode, die für die Erstattung an den oder die Begünstigten verwendet wird | ||
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Code(10) | Beschreibung | Code(11) | Beschreibung | |||||
- B.
- Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen)
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| Zwischenleistungen | Voraussichtliches Datum | Beträge (in EUR) |
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Anlage 3
Verfahrensnummer | Spezifisches Ziel | Modalität: spezifische Maßnahmen/ Soforthilfe/ Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen/ Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde | Art der Intervention | Unionsbeitrag (in EUR) | Vorfinanzierungsrate |
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<type='N' input='M'> | <type='N' input='M'> | <type= „S” input='S'> | <type= „S” input='S'> | <type='N' input='M'> | <type='N' input='M'> |
Beschreibung der Maßnahme | [Text] | ||||
Der Mitgliedstaat reicht eine Änderung der thematischen Fazilität ein bzw. lehnt sie ab | Datum: <type='N' input='M'> Einreichen/Ablehnen <type= „S” input='S'> | ||||
Bemerkungen (Wenn ein Mitgliedstaat ablehnt oder wenn Indikatoren, Sollvorgaben und Etappenziele nicht aktualisiert werden, sollte eine Begründung eingegeben werden; ferner sollten Abschnitt 2.1.3. Tabelle 1, Abschnitt 3.1. Tabelle 1 und Abschnitt 3.2. Tabelle 1 dieses Anhangs überarbeitet werden.) | [Text] |
Fußnote(n):
- (1)
Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Zahl der Zeichen ohne Leerstellen.
- (2)
Kumulative Beträge für alle Übertragungen während des Programmplanungszeitraums.
- (3)
Kumulative Beträge für alle Übertragungen während des Programmplanungszeitraums.
- (4)
Dies bezieht sich auf den Code in Anhang VI der AMIF-, BMVI- und ISF-Verordnung.
- (5)
Dies bezieht sich auf den Code eines gemeinsamen Indikators, falls zutreffend.
- (6)
Geplanter Beginn der Auswahl der Vorhaben und geplante Frist für ihren Abschluss (siehe Artikel 63 Absatz 5 der Dachverordnung).
- (7)
Für Vorhaben, die mehrere vereinfachte Kostenoptionen umfassen, die unterschiedliche Kostenkategorien, verschiedene Projekte oder aufeinanderfolgende Phasen eines Vorhabens abdecken, sind die Felder 3 bis 11 für jeden Indikator auszufüllen, der eine Erstattung nach sich zieht.
- (8)
Falls zutreffend, geben Sie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Anpassung sowie einen eindeutigen Verweis auf einen spezifischen Indikator an (einschließlich eines Links zu einer Website, auf der dieser Indikator veröffentlicht ist, falls zutreffend).
- (9)
Könnte es zu negativen Auswirkungen auf die Qualität der unterstützten Vorhaben kommen und, falls ja, welche Maßnahmen (z. B. Qualitätssicherung) werden ergriffen, um dieses Risiko auszugleichen?
- (10)
Bezieht sich auf den Code in Anhang VI der AMIF-, BMVI- und ISF-Verordnung.
- (11)
Bezieht sich auf den Code eines gemeinsamen Indikators beziehen, falls zutreffend.
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