ANHANG VI VO (EU) 2021/1060

Muster für ein Programm für den AMIF, den ISF und das BMVI – Artikel 21 Absatz 3

(1)
CCI-Nr.
Bezeichnung auf Englisch [255](1)
Bezeichnung in der Landessprache [255]
Version
Erstes Jahr [4]
Letztes Jahr [4]
Förderfähig ab
Förderfähig bis
Nummer des Kommissionsbeschlusses
Datum des Kommissionsbeschlusses
Nummer des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats
Datum des Inkrafttretens des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats
Nicht substanzielle Übertragung (Artikel 24 Absatz 5 der Dachverordnung) ja/nein

1.
Programmstrategie: wichtigste Herausforderungen und politische Maßnahmen

Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern iii, iv, v und ix der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung)
In diesem Abschnitt wird erläutert, wie mit dem Programm die wichtigsten auf nationaler Ebene ermittelten Herausforderungen auf der Grundlage von Bedarfsanalysen und/oder Strategien auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene angegangen werden. Darin wird ein Überblick über den Stand der Umsetzung des einschlägigen Besitzstands der Union und über die bei den Aktionsplänen der Union erzielten Fortschritte gegeben, und es wird beschrieben, wie der Fonds ihre Entwicklung im Laufe des Programmzeitraums unterstützen wird.
Textfeld [15000]

2.
Spezifische Ziele (für jedes spezifische Ziel, ausgenommen technische Hilfe, zu wiederholen)

Bezug: Artikel 22 Absätze 2 und 4 der Dachverordnung

2.1.
Bezeichnung des spezifischen Ziels [300]

2.1.1.
Beschreibung eines spezifischen Ziels

In diesem Abschnitt werden für jedes einzelne spezifische Ziel die Ausgangslage und die wichtigsten Herausforderungen beschrieben und die aus Fondsmitteln unterstützte Reaktion vorgeschlagen. Es wird beschrieben, welche Durchführungsmaßnahmen mit der Unterstützung aus dem Fonds angegangen werden; der Abschnitt enthält eine indikative Auflistung der Maßnahmen, die in den Geltungsbereich der Artikel 3 und 5 der AMIF-, der ISF- oder der BMVI-Verordnung fallen.

Insbesondere Folgendes: Für die Betriebskostenunterstützung wird eine Begründung gemäß Artikel 21der AMIF-Verordnung, Artikel 16 der ISF-Verordnung oder Artikel 16 und 17 der BMVI-Verordnung angegeben. Sie enthält eine indikative Liste der Begünstigten mit ihren satzungsmäßigen Zuständigkeiten und die wichtigsten zu unterstützenden Aufgaben.

Gegebenenfalls geplante Nutzung von Finanzinstrumenten.

Textfeld [16000 Zeichen]

2.1.2.
Indikatoren

Bezug: Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe e der Dachverordnung

Tabelle 1: Outputindikatoren

Spezifisches ZielID [5]Indikator [255]Einheit für die MessungEtappenziel (2024)Sollvorgabe (2029)

Tabelle 2: Ergebnisindikatoren

Spezifisches ZielID [5]Indikator [255]Einheit für die MessungAusgangswertEinheit für die Messung des AusganswertsBezugsjahr(e)Sollvorgabe (2029)Einheit für die Messung für die SollvorgabeDatenquelle [200]Bemerkungen [200]

2.1.3.
Indikative Aufschlüsselung der geplanten Mittel (EU) nach Art der Intervention

Bezug: Artikel 22 Absatz 5 der Dachverordnung und Artikel 16 Absatz 12 der AMIF-Verordnung, Artikel 13 Absatz 12 der ISF-Verordnung oder Artikel 13 Absatz 18 der BMVI-Verordnung

Tabelle 3: Indikative Aufschlüsselung

Spezifisches ZielArt der InterventionCodeRichtbetrag (in EUR)

2.2.
Technische Hilfe

2.2.1.
Beschreibung

Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe f, Artikel 36 Absatz 5, Artikel 37 und Artikel 95 der Dachverordnung
Textfeld [5000] (Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung)
Textfeld [3000] (Technische Hilfe gemäß Artikel 37 der Dachverordnung)

2.2.2.
Indikative Aufschlüsselung der technischen Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 und Artikel 37 Dachverordnung

Tabelle 4: Indikative Aufschlüsselung

Art der InterventionCodeRichtbetrag (in EUR)

3.
Finanzierungsplan

Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g der Dachverordnung

3.1.
Mittelausstattung nach Jahr

Tabelle 5: Mittelausstattung aufgeschlüsselt nach Jahr

Fonds2021202220232024202520262027Insgesamt

3.2.
Gesamtmittelzuweisungen

Tabelle 6: Gesamtmittelzuweisungen aufgeschlüsselt nach Fonds und nationalem Beitrag

Spezifisches Ziel (SZ)Art der MaßnahmeBerechnungsgrundlage Unionsunterstützung (insgesamt oder öffentlich)Unionsbeitrag (a)nationaler Beitrag (b)=(c)+(d)indikative Aufschlüsselung des nationalen Beitrags

Insgesamt

(e)=(a)+(b)

Kofinanzierungssatz (f)=(a)÷(e)
öffentlich (c)privat (d)
SZ 1Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (außer Transit-Sonderregelung) oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (Transit-Sonderregelung)
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 6 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung
Insgesamt für SZ 1
SZ 2Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung
Insgesamt für SZ 2
SZ 3Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung
Insgesamt für SZ 3
SZ 4Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 19 der AMIF-Verordnung
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Zugang)
Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Abgang)
Insgesamt für SZ 4
Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung
Technische Hilfe nach Artikel 37 der Dachverordnung
Endsumme

Tabelle 8: Zusicherungsplan

Anzahl der Personen pro Jahr
Kategorie2021202220232024202520262027
Neuansiedlung
Aufnahme aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der AMIF-Verordnung
Aufnahme von schutzbedürftigen Personen aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 3 der AMIF-Verordnung
Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Zugang)
Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Abgang)
[sonstige Kategorien]

3.3.
Übertragungen

Tabelle 7: Übertragungen zwischen Fonds in geteilter Mittelverwaltung

(2)

Empfangender Fonds / empfangendes Instrument

Übertragender Fonds / übertragendes Instrument

AMIFISFBMVIEFREESF+KohäsionsfondsEMFAFInsgesamt
AMIF
ISF
BMVI
Insgesamt

Tabelle 8: Übertragungen auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung

(3)
Zu übertragender Betrag
Instrument 1 [Bezeichnung]
Instrument 2 [Bezeichnung]
Insgesamt

4.
Grundlegende Voraussetzungen

Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe i der Dachverordnung

Tabelle 9: Zielübergreifende grundlegende Voraussetzungen

Grundlegende VoraussetzungenErfüllung der grundlegenden VoraussetzungenKriterienErfüllung der KriterienVerweis auf relevante UnterlagenBegründung
Kriterium 1j/n[500][1000]
Kriterium 2

5.
Programmbehörden

Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe k, Artikel 71 und Artikel 84 der Dachverordnung

Tabelle 10: Programmbehörden

Name der Einrichtung [500]Name und Funktion des Ansprechpartners [200]E-Mail-Adresse [200]
Verwaltungsbehörde
Prüfbehörde
Stelle, an die die Kommission Zahlungen entrichtet

6.
Partnerschaft

Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe h der Dachverordnung
Textfeld [10000]

7.
Kommunikation und Sichtbarkeit

Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe j der Dachverordnung
Textfeld [4500]

8.
Verwendung von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen

Bezug: Artikel 94 und 95 Dachverordnung
Beabsichtigte Nutzung der Artikel 94 und 95JANEIN
Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen im Rahmen der Priorität gemäß Artikel 94 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 1 ausfüllen)
Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 95 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 2 ausfüllen)

Anlage 1

Datum der Einreichung des Vorschlags
Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn auf Unionsebene vereinfachte Kostenoptionen verwendet werden, die durch den in Artikel 94 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden.

A.
Zusammenfassung der wichtigsten Elemente

(4)(5)
Spezifisches ZielGeschätzter Anteil der Gesamtmittelzuweisung innerhalb des spezifischen Ziels, für das die vereinfachte Kostenoption angewandt wird, in %Art(en) der abgedeckten VorhabenIndikator, der eine Erstattung nach sich ziehtEinheit für die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich ziehtArt der vereinfachten Kostenoption (standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung)Betrag (in EUR) oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption
Code(4)BeschreibungCode(5)Beschreibung

B.
Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen)

Erhielt die Verwaltungsbehörde Unterstützung von einem externen Unternehmen, um die unten angegebenen vereinfachten Kosten festzulegen? Falls ja, bitte das externe Unternehmen angeben: ja/nein – Name des externen Unternehmens(6)(7)(8)(9)
1.
Beschreibung der Art des Vorhabens einschließlich des Zeitplans für die Durchführung(6)
2.
Spezifische(s) Ziel(e)
3.
Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht(7)
4.
Einheit die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht
5.
Standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung
6.
Betrag pro Einheit für die Messung oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption
7.
Von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierung abgedeckte Kostenkategorien
8.
Decken diese Kostenkategorien alle förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben ab? (j/n)
9.
Anpassungsmethoden(8)
10.
Überprüfung des Erreichens der [bereitgestellten] Einheiten

Beschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System das Erreichen der bereitgestellten Einheiten überprüft wird.

Beschreiben Sie, was während der Verwaltungsüberprüfungen kontrolliert wird und von wem.

Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden.

11.
Mögliche Fehlanreize, Abhilfemaßnahmen(9) und geschätzter Risikograd (hoch/mittel/niedrig)
12.
Auf dieser Grundlage von der Kommission voraussichtlich zu erstattender Gesamtbetrag (national und Union)

C.
Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung

1.
Datenquelle, anhand derer die standardisierten Kosten je Einheit, die Pauschalbeträge und die Pauschalfinanzierungen berechnet werden (wer erstellte, erhob und erfasste die Daten, wo werden die Daten gespeichert, Stichtage, Validierung usw.)

2.
Bitte geben Sie an, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung auf der Grundlage von Artikel 94 Absatz 2 der Dachverordnung für die Art von Vorhaben geeignet ist.

3.
Bitte geben Sie an, wie die Berechnungen erfolgt sind, insbesondere einschließlich eventueller Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend, sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und auf Anfrage in einem für die Kommission nutzbaren Format zur Verfügung gestellt werden.

4.
Bitte erläutern Sie, wie Sie sichergestellt haben, dass nur die förderfähigen Ausgaben in die Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, der Pauschalbeträge und der Pauschalfinanzierungen eingeflossen sind.

5.
Bewertung der Berechnungsmethode sowie der Beträge durch die Prüfbehörde und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überprüfung, Qualität, Erhebung und Speicherung der Daten.

Anlage 2

Datum der Einreichung des Vorschlags
Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn Beträge für nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen auf Unionsebene verwendet werden, die durch den in Artikel 95 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden.

A.
Zusammenfassung der wichtigsten Elemente

(10)(11)
Spezifisches ZielVon der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung abgedeckter BetragArt(en) der abgedeckten VorhabenZu erfüllende Bedingungen/Zu erzielende Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehenIndikatorEinheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehenVorgesehene Art der Erstattungsmethode, die für die Erstattung an den oder die Begünstigten verwendet wird
Code(10)BeschreibungCode(11)Beschreibung

B.
Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen)

1.
Beschreibung der Art des Vorhabens
2.
Spezifisches Ziel
3.
Zu erfüllende Bedingungen oder zu erzielende Ergebnisse
4.
Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen oder Erzielung der Ergebnisse
5.
Indikatordefinition
6.
Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen
7.
Zwischenleistungen (falls zutreffend), die eine Erstattung durch die Kommission mit einem Zeitplan für Erstattungen nach sich ziehen
ZwischenleistungenVoraussichtliches DatumBeträge (in EUR)
8.
Gesamtbeträge (einschließlich Unions- und nationaler Mittel)
9.
Anpassungsmethoden
10.
Überprüfung der Erzielung des Ergebnisses oder der Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der Zwischenleistungen):

Beschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System die Erzielung des Ergebnisses oder die Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der einzelnen Zwischenleistungen) überprüft wird.

Beschreiben Sie, was während der Verwaltungsüberprüfungen (auch vor Ort) kontrolliert wird sowie von wem und wie.

Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden.

11.
Nutzung von Zuschüssen in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen.

Erfolgt der vom Mitgliedstaat an die Begünstigten gewährte Zuschuss in Form einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung? [j/n]

12.
Vorkehrungen zur Gewährleistung des Prüfpfads

Bitte listen Sie die für diese Vorkehrungen zuständige(n) Stelle(n) auf.

Anlage 3

VerfahrensnummerSpezifisches ZielModalität: spezifische Maßnahmen/ Soforthilfe/ Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen/ Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurdeArt der InterventionUnionsbeitrag (in EUR)Vorfinanzierungsrate
<type='N' input='M'><type='N' input='M'><type= „S” input='S'><type= „S” input='S'><type='N' input='M'><type='N' input='M'>
Beschreibung der Maßnahme[Text]
Der Mitgliedstaat reicht eine Änderung der thematischen Fazilität ein bzw. lehnt sie ab

Datum: <type='N' input='M'>

Einreichen/Ablehnen <type= „S” input='S'>

Bemerkungen (Wenn ein Mitgliedstaat ablehnt oder wenn Indikatoren, Sollvorgaben und Etappenziele nicht aktualisiert werden, sollte eine Begründung eingegeben werden; ferner sollten Abschnitt 2.1.3. Tabelle 1, Abschnitt 3.1. Tabelle 1 und Abschnitt 3.2. Tabelle 1 dieses Anhangs überarbeitet werden.)[Text]

Fußnote(n):

(1)

Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Zahl der Zeichen ohne Leerstellen.

(2)

Kumulative Beträge für alle Übertragungen während des Programmplanungszeitraums.

(3)

Kumulative Beträge für alle Übertragungen während des Programmplanungszeitraums.

(4)

Dies bezieht sich auf den Code in Anhang VI der AMIF-, BMVI- und ISF-Verordnung.

(5)

Dies bezieht sich auf den Code eines gemeinsamen Indikators, falls zutreffend.

(6)

Geplanter Beginn der Auswahl der Vorhaben und geplante Frist für ihren Abschluss (siehe Artikel 63 Absatz 5 der Dachverordnung).

(7)

Für Vorhaben, die mehrere vereinfachte Kostenoptionen umfassen, die unterschiedliche Kostenkategorien, verschiedene Projekte oder aufeinanderfolgende Phasen eines Vorhabens abdecken, sind die Felder 3 bis 11 für jeden Indikator auszufüllen, der eine Erstattung nach sich zieht.

(8)

Falls zutreffend, geben Sie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Anpassung sowie einen eindeutigen Verweis auf einen spezifischen Indikator an (einschließlich eines Links zu einer Website, auf der dieser Indikator veröffentlicht ist, falls zutreffend).

(9)

Könnte es zu negativen Auswirkungen auf die Qualität der unterstützten Vorhaben kommen und, falls ja, welche Maßnahmen (z. B. Qualitätssicherung) werden ergriffen, um dieses Risiko auszugleichen?

(10)

Bezieht sich auf den Code in Anhang VI der AMIF-, BMVI- und ISF-Verordnung.

(11)

Bezieht sich auf den Code eines gemeinsamen Indikators beziehen, falls zutreffend.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.