ANHANG XVI VO (EU) 2021/1060

Muster für die Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems – Artikel 69 Absatz 11

1.
ALLGEMEIN

1.1.
Angaben übermittelt von:

Mitgliedstaat:

Bezeichnung des Programms/der Programme und CCI-Nr(n). (alle von der Verwaltungsbehörde abgedeckten Programme bei einem gemeinsamen Verwaltungs- und Kontrollsystem):

Name und E-Mail-Adresse des Hauptansprechpartners (für die Beschreibung zuständige Stelle):

1.2.
Die Angaben entsprechen dem Stand vom: (TT/MM/JJ)
1.3.
Struktur des Systems (allgemeine Angaben und Flussdiagramm, aus dem die organisatorischen Beziehungen zwischen den im Verwaltungs- und Kontrollsystem mitwirkenden Behörden/Stellen hervorgehen)
1.3.1.
Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift und Ansprechpartner bei der Verwaltungsbehörde):
1.3.2.
Zwischengeschaltete Stellen (Name, Anschrift und Ansprechpartner bei den zwischengeschalteten Stellen)
1.3.3.
Für den Aufgabenbereich „Rechnungsführung” zuständige Stelle (Name, Anschrift und Ansprechpartner bei der für den Aufgabenbereich „Rechnungsführung” zuständigen Verwaltungsbehörde oder Programmbehörde)
1.3.4.
Angabe, wie der Grundsatz der Aufgabentrennung zwischen und in den Programmbehörden eingehalten wird

2.
VERWALTUNGSBEHÖRDE

2.1.
Die Verwaltungsbehörde – Beschreibung der Organisation und der Verfahren im Zusammenhang mit ihren Funktionen und Aufgaben nach den Artikeln 72 bis 75
2.1.1.
Status der Verwaltungsbehörde (nationale, regionale oder lokale öffentliche Stelle oder private Einrichtung) und Stelle, der sie angehört
2.1.2.
Spezifizierung der direkt von der Verwaltungsbehörde wahrgenommenen Aufgaben
2.1.3.
Falls zutreffend, Spezifizierung je zwischengeschaltete Stelle jeder von der Verwaltungsbehörde übertragenen Funktion und Aufgabe, Benennung der zwischengeschalteten Stellen und Art der Übertragung. Auf die einschlägigen Unterlagen (schriftliche Vereinbarungen) soll verwiesen werden.
2.1.4.
Gegebenenfalls Verfahren zur Überwachung der von der Verwaltungsbehörde übertragenen Funktionen und Aufgaben
2.1.5.
Rahmen zur Gewährleistung, dass erforderlichenfalls und insbesondere bei größeren Änderungen beim Verwaltungs- und Kontrollsystem ein adäquates Risikomanagement betrieben wird
2.1.6.
Organigramm der Verwaltungsbehörde und Angaben zu ihrer Beziehung zu etwaigen anderen Stellen oder Abteilungen (intern oder extern), die Funktionen und Aufgaben nach den Artikeln 72 bis 75 übernehmen
2.1.7.
Angaben zur geplanten Mittelzuweisung im Zusammenhang mit den verschiedenen Aufgaben der Verwaltungsbehörde (einschließlich Informationen über alle geplanten Auslagerungen und deren Ausmaße, falls zutreffend)

3.
FÜR DEN AUFGABENBEREICH „RECHNUNGSFÜHRUNG” ZUSTÄNDIGE STELLE

3.1.
Status und Beschreibung der Organisation und der Verfahren im Zusammenhang mit den Aufgaben der für den Aufgabenbereich „Rechnungsführung” zuständigen Stelle
3.1.1.
Status der für den Aufgabenbereich „Rechnungsführung” zuständigen Stelle (nationale, regionale oder lokale öffentliche Stelle oder private Einrichtung) und gegebenenfalls Stelle, der sie angehört
3.1.2.
Beschreibung der Funktionen und Aufgaben der für den Aufgabenbereich „Rechnungsführung” nach Artikel 76 zuständigen Stelle
3.1.3.
Beschreibung, wie die Arbeit organisiert wird (Arbeitsabläufe, Verfahren, interne Abteilungen), welche Verfahren und wann diese angewendet werden, wie sie überwacht werden usw.
3.1.4.
Angaben zur geplanten Mittelzuweisung im Zusammenhang mit den verschiedenen Aufgaben im Rahmen der Rechnungsführung

4.
ELEKTRONISCHES SYSTEM

4.1.
Beschreibung des elektronischen Systems bzw. der elektronischen Systeme einschließlich Flussdiagramm (zentrales oder gemeinsames vernetztes System oder dezentrales System mit Verbindungen zwischen den Systemen) im Hinblick auf Folgendes:
4.1.1.
Aufzeichnung und Speicherung der Daten zu allen Vorhaben in digitalisierter Form, falls zutreffend auch zu einzelnen Teilnehmern, und Aufschlüsselung der Indikatordaten, wenn dies in der vorliegenden Verordnung vorgesehen ist
4.1.2.
Sicherstellung, dass Rechnungsführungsunterlagen oder Codes für jedes Vorhaben aufgezeichnet und gespeichert werden und diese Unterlagen oder Codes die erforderlichen Daten zur Aufstellung der Zahlungsanträge und der Rechnungslegung unterstützen
4.1.3.
Führung von Rechnungsführungsunterlagen oder separater Rechnungsführungscodes über die bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben und den an die Begünstigten ausgezahlten entsprechenden öffentlichen Beitrag
4.1.4.
Aufzeichnung aller während des Geschäftsjahres herausgenommenen Beträge nach Artikel 98 Absatz 3 Buchstabe b und aller aus der Rechnungslegung abgezogenen Beträge nach Artikel 98 Absatz 6 und der Gründe für diese Herausnahmen und Abzüge
4.1.5.
Angabe, ob die Systeme wirksam funktionieren und die genannten Daten zuverlässig an dem Tag aufzeichnen können, an dem diese Beschreibung nach Nummer 1.2 erstellt wird
4.1.6.
Beschreibung der Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der elektronischen Systeme

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