Artikel 3 VO (EU) 2021/1077
Ziele des Instruments
(1) Im Rahmen des Fonds wird im Hinblick auf die Verwirklichung des langfristigen Ziels der einheitlichen Durchführung von Zollkontrollen durch die Mitgliedstaaten mit dem Instrument das allgemeine Ziel verfolgt, die Zollunion und die Zollbehörden bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen, innerhalb der Union Schutz und Sicherheit zu gewährleisten sowie die Union vor unlauterem und illegalem Handel zu schützen und dabei gleichzeitig die legale Wirtschaftstätigkeit zu erleichtern.
(2) Mit dem Instrument wird das spezifische Ziel verfolgt, durch die auf transparente Weise erfolgende Anschaffung, Wartung und Modernisierung relevanter und zuverlässiger, modernster Zollkontrollausrüstung, welche sicher und umweltfreundlich ist, zu Zollkontrollen beizutragen, die ungeachtet dessen, wo sie innerhalb der Union durchgeführt werden, zu angemessenen und gleichwertigen Ergebnissen führen, und dadurch die Zollbehörden dabei zu unterstützen, zum Schutz der Interessen der Union einheitlich zu handeln.
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