Artikel 25 VO (EU) 2021/1079

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem in Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/880 genannten Zeitpunkt.

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