Artikel 25 VO (EU) 2021/1079
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem in Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/880 genannten Zeitpunkt.
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