Artikel 1 VO (EU) 2021/1088

Die Verordnung (EU) Nr. 748/2012 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 9 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

(4) Abweichend von Absatz 1 kann der Herstellungsbetrieb bei der zuständigen Behörde Ausnahmen von den in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 genannten Umweltschutzauflagen beantragen.

2.
Anhang I wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.